Über die Rechtsgültigkeit des Videobeweises in Spanien | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

Über die Rechtsgültigkeit des Videobeweises in Spanien

30/11/2017
| Karl H. Lincke
Über die Rechtsgültigkeit des Videobeweises in Spanien

Die Nutzung von Kameras in Betrieben durch den Arbeitgeber und im Besonderen die Rechtsgültigkeit der Videoüberwachung als ein Beweismittel von begangenen Rechtsverstößen durch Arbeitnehmer waren sowohl in der Rechtslehre als auch in der Rechtsprechung Gegenstand großer Debatten. Diese Debatten stellen vornehmlich auf das Gleichgewicht zwischen den Rechten der Arbeitnehmer und der Macht der Firmenleitung ab.

Voraussetzungen

Die Rechtsprechung hat festgelegt, dass bei der Nutzung von Überwachungskameras in Betrieben zwei Hauptvoraussetzungen befolgt werden müssen:

1. Verhältnismäßigkeit
Das Verwenden dieser Maßnahmen muss verhältnismäßig und geeignet sein, um ein rechtlich geschütztes Ziel zu erreichen.

2. Informationspflicht
Die Arbeitnehmer müssen über die Verwendung von Überwachungskameras unterrichtet werden.

Die neuere Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs führt aus, dass die Überwachung ohne vorherige Benachrichtigung unter bestimmten Umständen und Voraussetzungen rechtmäßig ist.

Zu den vorgenannten Voraussetzungen gehören die Eintragung des Videoüberwachungssystems im Allgemeinen Spanischen Datenschutzregister und die Mitteilung an die Arbeitnehmervertreter.

Die Videoüberwachung in Betriebsstätten bedarf keines expliziten Einverständnisses des Arbeitnehmers.

Die Einführung eines Videoüberwachungssystems sollte von rechtlichen Experten vorbereitet und begleitet werden, um die Erfüllung aller Voraussetzungen sowie die Rechtmäßigkeit zu garantieren.

Kategorien:

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!