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Telematisch abgeschlossene Verträge und deren Widerrufsrecht

31/05/2021
| David Jódar Huesca
Telematisch abgeschlossene Verträge und deren Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht von Verbrauchern bei Fernabsatzkäufen ist mittlerweile ein gefestigtes und weithin bekanntes Recht. Mehr als dreißig Jahre sind vergangen, seit mit dem sog. Gesetz über außerbetriebliche Verträge im Jahr 1991 die erste diesbezügliche Regelung in Spanien erlassen wurde. Im Laufe der Jahre haben die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmern und Verbrauchern jedoch einige bemerkenswerte Veränderungen erfahren. Der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen im Fernabsatz hat wenig mit dem zu tun, was der Gesetzgeber in seiner ersten Verordnung bedacht hatte.

Insofern, befasst sich das kürzlich gefälltes Urteil des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo) vom 14. April 2021 mit der Möglichkeit, dass das Widerrufsrecht auch für die Erbringung von Dienstleistungen anwendbar ist, was Klarheit in die immer komplexeren Beziehungen zwischen Unternehmern und Verbrauchern bringt.

Als Ausgangspunkt sieht das aktuelle Gesetz über Verbraucher und Nutzer ("LCU") vor, dass Verträge, die ohne gleichzeitige physische Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers geschlossen werden, als Fernabsatzverträge gelten. In gleicher Weise listet das LCU eine Reihe von Verträgen auf, für die die Verbraucherverordnung nicht gilt. Die grundsätzliche Frage ist daher, ob alle Verträge, die im Fernabsatz zwischen Unternehmern und Verbrauchern geschlossen werden und die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, der Fernabsatzregelung unterliegen sollten. Sollte zusätzlich auch die Erbringung von Dienstleistungen einbezogen werden? Der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) bejaht dies in beiden Fällen.

Auf diese Weise erweitert und verdeutlicht der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) den Begriff des Fernabsatzes, wobei auch Dienstleistungen als solche betrachtet werden müssen. Dies würde im Falle der Erbringung von Dienstleistungen auch die Möglichkeit für Verbraucher bedeuten das Widerrufsrecht für noch nicht erbrachte Dienstleistungen auszuüben.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) auf diese Weise begonnen hat, die komplexe Realität der Ferndienstleistungen anzupassen. Allerdings gibt es noch offene Fragen, die entwickelt werden müssen, um eine neue, unserer Zeit angepasste Regelung zu schaffen.

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