SWAP Verträge im Insolvenzverfahrenf
Sind die Ansprüche von Banken aus einem SWAP Vertrag gegen einen insolventen Schuldner Insolvenzforderungen oder Masseforderungen? Mit dieser Frage hat sich der Tribunal Supremo ("TS") in zwei aktuellen Entscheidungen vom 17. und 18. November 2015 erneut auseinandergesetzt und nunmehr hoffentlich Klarheit geschaffen:
Sofern der Schuldner nur einen einzigen SWAP Vertrag mit einer Bank geschlossen hat, sollen die Sondervorschriften des RDL 5/2005, welches eine Reihe von Privilegien für bestimmte Finanzgeschäfte enthält, nicht zur Anwendung kommen. Das RDL 5/2005 sei u.a. geschaffen worden, um den Ausgleich von Ansprüchen aus verschiedenen Verträgen (sog. „netting“) zu ermöglichen und um ein insolvenzrechtliches Sonderkündigungsrecht für bestimmte Verträge zu schaffen. Sofern aber nur ein SWAP Vertrag geschlossen wurde und insbesondere wenn der Vertragspartner der Bank ein Kleinkunde sei, handele es sich um gewöhnliche Bankverträge, die keinen Sonderstatus genießen können.
Weiterhin hat der TS erneut bestätigt, dass nach den allgemeinen Regeln des spanischen Insolvenzrechts SWAP Verträge grds. keine gegenseitigen Verträge im Sinne der insolvenzrechtlichen Sondervorschriften sind. Auch wenn sich aus einem SWAP Vertrag Leistungspflichten sowohl für die Bank als auch für den Vertragspartner ergeben können, fehle es an der für einen gegenseitigen Vertrag notwendigen gegenseitigen Abhängigkeit der Leistungspflichten. Wenn der Vertrag kein gegenseitiger Vertrag ist, können Ansprüche aus diesen Verträgen nicht als Masseforderungen anerkannt werden, unabhängig davon, ob die Zahlungspflichten aus dem SWAP Vertrag vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen.