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Struktur der Sportgerichtsbarkeit in Spanien

30/06/2023
| Dr. Sven Wassmer
Struktur der Sportgerichtsbarkeit in Spanien

Das Sportgesetz (Gesetz 39/2022) hat neue Änderungen in der Struktur der Sportgerichtsbarkeit eingeführt und der Streitbeilegung im Sport auf nationaler Ebene sogar ein ganzes Gesetzeskapitel gewidmet.

Für ein Verständnis des Systems der Sportgerichtsbarkeit in Spanien ist es wichtig, zwischen Sanktions- und Disziplinarmaßnahmen einerseits und der Beilegung von privatrechtlichen Konflikten andererseits unterschieden werden.

Für die Verhängung von Sanktionen und Disziplinarmaßnahmen sind je nach ihrer Art und Schwere die in den Statuten und Reglements der nationalen spanischen Sportverbände vorgesehenen staatlichen Disziplinarorgane, der Oberste Sportrat (Consejo Superior del Deporte, CSD) oder das Sportverwaltungsgericht (Tribunal Administrativo del Deporte, TAD), das in diesem Weg auf Antrag des CSD tätig wird, zuständig. Sanktionen, die von Organen der nationalen Verbände verhängt wurden, können vom TAD überprüft werden. Entscheidungen des CSD und des TAD (einschließlich der Überprüfung der von Verbänden verhängten Sanktionen) müssen im Wege der ordentlichen Gerichtsbarkeit, konkret der Verwaltungsgerichtsbarkeit, angefochten werden.

Dem TAD kommt damit offenkundig eine zentrale Rolle im Disziplinarsystem zu, zum einen als Revisionsinstanz für von den Verbänden verhängte Sanktionen und zum anderen, vielleicht in geringerem Maße, als Sanktionsinstanz für bestimmte Verstöße. Seine Bedeutung spiegelt sich auch darin wider, dass seine Entscheidungen nicht auf Ebene der Sportverbände angefochten werden können, sondern direkt bei den öffentlichen Verwaltungsgerichten. Die Mitglieder dieses Kollegialgerichts werden vom CSD ernannt und es handelt funktional unabhängig von der allgemeinen spanischen Staatsverwaltung. Dennoch handelt es sich bei den Entscheidungen des TAD um Verwaltungsakte, die, wie oben dargestellt, den Verwaltungsweg erschöpfen.

Zur Lösung privatrechtlichen Konflikten sieht das Sportgesetz vor, dass nationale Sportverbände und Profiligen ein außergerichtliches System zur Konfliktlösung etablieren müssen, welches für Athleten freiwillig und kostenlos ist. Die in diesem System erlassenen Entscheidungen und Beschlüsse können nach den Vorschriften zur Schiedsgerichtsbarkeit und Schlichtungsverfahren überprüft werden, d.h. eine solche Überprüfung ist nur in bestimmten Situationen und bei Erfüllung bestimmter Kriterien möglich. Wird das von den jeweiligen Verbänden oder Ligen eingerichtete System der freiwilligen außergerichtlichen Streitbeilegung nicht genutzt, werden Streitigkeiten vor den Zivilgerichten entschieden.

Zusammenfassend bietet das System der nationalen Sportgerichtsbarkeit in Spanien Athleten ausreichende Garantien, da es ihnen die Möglichkeit eröffnet, sich an die ordentliche staatliche Gerichtsbarkeit zu wenden, sowohl in Disziplinarsachen als auch bei Streitigkeiten privater Natur.

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