Streik in der Justiz: Was nun?
Am 24. Januar traten die Juristen der Justizverwaltung (ehemalige Gerichtssekretäre) in den Streik. Der Streik währte zwei Monate, bis sie am 27. März eine grundsätzliche Einigung mit dem Ministerium erzielten.
Die Juristen der Justizverwaltung sind für die Leitung des gesamten Gerichtsbüros in Spanien zuständig. Alle rein prozessualen Verfahren und die Personalverwaltung hängen von ihnen ab. Der Richter trifft die Entscheidungen über die Fälle, aber der Gerichtsschreiber ist derjenige, der die Fälle verwaltet.
Die Folgen dieses Streiks: 350.000 ausgesetzte Verfahren, mehr als 400.000 anhängige Klagen, 2 Millionen gestoppte Zustellungen und sogar mehr als 1.000 Millionen Euro, die noch nicht an ihre rechtmäßigen Eigentümer ausgehändigt wurden und auf den Konten des Gerichts eingefroren sind. Das sind einige der Zahlen die die Relevanz des Streiks verdeutlichen.
Künftige Folgen: Es wird Monate (oder Jahre, je ob Verstärkungsmaßnahmen der Gerichte eingeführt werden) dauern, bis sich die ohnehin schon langsame Justiz wieder normalisiert hat. Man muss bedenken, dass bereits vor dem Streik in einigen überlasteten Gerichten Anhörungen für 2025 oder 2026 angekündigt wurden. Nimmt man noch den Rückstau hinzu, der dadurch entstanden ist, dass 400.000 neue Verfahren angefangen werden müssen und neue Termine für 350.000 ausgesetzte Verfahren festgelegt werden sollen, kann man sich die Situation vorstellen.
War der Streik rechtmäßig? Obwohl der Streik die alte Diskussion über das Streikrecht von Beamten neu entfacht hat, da die Geschädigten die Bürger und nicht die Unternehmenseigentümer sind, vor allem, wenn man bedenkt, dass der Streik einen der drei Staatsapparate betraf, der die Rechte der Bürger am unmittelbarsten schützt, kann man sagen, dass der Streik bis zum heutigen Tag rechtmäßig war.
Kann eine Entschädigung für Verzögerungen gefordert werden? Langsames Recht ist zwar kein Recht, aber die Bedingungen für die Geltendmachung einer Entschädigung für Verzögerungen sind in Spanien so streng, dass es in Handelssachen nicht möglich zu sein scheint, eine Entschädigung für Verzögerungen zu fordern (abgesehen von der Notwendigkeit eines zusätzlichen Verfahrens).
Was kann ein betroffener Unternehmer tun? Leider wenig. Wir raten immer zu einer Einigung zu kommen, um ein langwieriges und kostspieliges Verfahren zu vermeiden, bei dem nicht bekannt ist, ob das endgültige Urteil vollstreckt werden kann. Diese Empfehlung wird in dieser Situation logischerweise noch verstärkt. In Angelegenheiten, in denen es einen legitimen Streit zwischen den Parteien gibt, kann man darüber verhandeln, die Angelegenheit einem Schiedsverfahren oder einer Mediation zu unterziehen. Wenn man es jedoch mit einem säumigen Schuldner zu tun hat, muss man den Rechtsweg beschreiten und Geduld haben.
Es ist daher ratsam, die Präventivmechanismen zu verstärken, um unnötige Risiken zu vermeiden: Überprüfung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners, rasche Verwaltung der unbezahlten Schulden und keine Anhäufung von Schulden, die eine gerichtiche Einforderung in der Praxis unmöglich machen.