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Steuerrevolution in der EU – die digitale Zukunft der Quellensteuer

31/05/2024
| Gustavo Yanes Hernández
Steuerrevolution in der EU – die digitale Zukunft der Quellensteuer

Die Europäische Union hat einen Vorschlag zur Vereinfachung der Quellensteuerverfahren und Förderung grenzüberschreitender Investitionen ausgearbeitet. In der heutigen Welt, in der Auslandsinvestitionen entscheidend für eine globale Wirtschaft sind, könnte dieser Vorschlag Quellensteuerverfahren revolutionieren. Die EU-Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, mit denen die Verfahren nicht nur vereinfacht, sondern auch effizienter und sicherer gestaltet werden sollen – und das für alle Beteiligten, d.h. sowohl für Investoren als auch für Finanzintermediäre und Steuerbehörden der Mitgliedstaaten.

Dreh- und Angelpunkt des Vorschlags ist die Einführung einer digitalen EU-Ansässigkeitsbescheinigung. Sie soll Investoren eine schnelle und effiziente Beantragung von Steuererstattungen ermöglichen, wobei ein und dieselbe Bescheinigung für mehrere Erstattungen innerhalb eines Jahres genutzt werden könnte. Diese Neuerung ist deshalb so bahnbrechend, da die Mehrheit der Mitgliedsstaaten derzeit noch von papierbasierten Verfahren abhängt.

Der Vorschlag umfasst ferner zwei Schnellverfahren zur Erstattung von Steuern: zum einen die Steuererleichterung an der Quelle (Relief-at-Source-System) und zum anderen ein Schnellerstattungsverfahren. Ziel beider Verfahren ist eine Beschleunigung und Vereinheitlichung der Erstattungsverfahren in der gesamten EU. Welches Verfahren – Relief-at-Source, Schnellerstattung oder eine Kombination aus beiden – jeweils in nationales Recht umgesetzt würde, läge im Ermessen der Mitgliedsstaaten.

Schätzungen zufolge könnte die Standardisierung der Verfahren für Investoren eine Steuerersparnis von ca. 5,17 Mrd. Euro pro Jahr bedeuten. Die begleitenden Meldepflichten sollen den Steuerbehörden außerdem die erforderlichen Werkzeuge an die Hand geben, um die Anwendbarkeit des reduzierten Steuersatzes und mögliche Rechtsmissbräuche feststellen zu können.

Auch Finanzintermediäre könnten mit der digitalen Ansässigkeitsbescheinigung und der Standardisierung der Meldepflichten ihre Prozesse automatisieren. Das würde die Quellensteuerverfahren nicht nur beschleunigen, sondern sie auch sicherer machen.

Den Blick fest auf das Einführungsdatum 1. Januar 2027 gerichtet, bereitet sich die EU mit dem bahnbrechenden Vorschlag auf einen gewaltigen Entwicklungssprung vor. Mit dem Rückhalt aller Mitgliedsstaaten verspricht die Neuerung eine Zukunft, ohne bürokratische Hürden, in der grenzüberschreitende Investitionen mühelos und zugänglich werden. Der Vorschlag spiegelt deutlich das Versprechen der EU wider, eine bessere, steuerlich optimierte Zukunft zu schaffen und ist ein Meilenstein in der Geschichte der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit.

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