Steuerliche Behandlung der deutschen Kommanditgesellschaften (KG)
Mit dem Inkrafttreten des neuen zwischen Spanien und Deutschland geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens ("DBA") fällt der so genannte "Teilschutz" für Personengesellschaften gemäß Artikel 4.4 des alten DBA weg.
Angesichts dessen, hat die Generaldirektion für Abgaben (DGT) in zwei verbindlichen Rechtsauskünften nun für Klarheit bezüglich der steuerlichen Behandlung der deutschen Kommanditgesellschaften (KG) gesorgt, im Zuge derselben sie die besonderen Merkmale der deutschen Kommanditgesellschaften, und vorrangig die Tatsache, dass dieselben in Deutschland den steuerlichen Transparenzregeln unterliegen, genau analysiert.
Die DGT kommt zu dem Schluss, dass die Rechtsnatur der deutschen KG praktisch der Natur jener nach spanischem Recht gegründeten Gesellschaft entspricht, die dem Veranlagungsverfahren der Zuschreibung von Einkünften gemäß Artikel 87 des spanischen Einkommensteuergesetzes unterliegt, weshalb die von ihr erwirtschafteten Erträge den Gesellschaftern zuzuschreiben sind, dies unter Einhaltung der in dem spanischen Einkommensteuergesetz (Ley del IRPF) und dem Einkommensteuergesetz für Nicht-Residente (Ley del IRNR) für das genannte Veranlagungsverfahren der Zuschreibung von Einkünften enthaltenen Regulierungen.