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Steuerklauseln beim Unternehmenskauf

29/04/2022
| Florian Roetzer, LL.M.
Steuerklauseln beim Unternehmenskauf

Steuerliche Implikationen sind in einem Transaktionsprozess allgegenwärtig. Ihnen kommt bereits im Rahmen präakquisitorischer Maßnahmen eine maßgebliche Bedeutung zu (z.B. bei der Konservierung von steuerlichen Verlustvorträgen). Gleiches gilt für die rechtliche Prüfung des Zielunternehmens im Rahmen der Due Diligence. Ohne eine strukturierte steuerliche Prüfung ist ein Unternehmenskauf in der Praxis undenkbar; schon wegen der damit verbundenen Haftungsrisiken für die Geschäftsführung der Käuferseite bei Ausbleiben einer solchen Prüfung. Ferner ist die Wahl der Transaktionsform (Share Deal oder Asset Deal) regelmäßig von steuerlichen Motiven getrieben. Sind sich Käufer und Verkäufer über die steuerliche Strukturierung der Transaktion einig, besteht die nächste steuerlich geprägte Aufgabe darin, für beide Seiten akzeptable Steuerklauseln zu verhandeln und im Unternehmenskaufvertrag umzusetzen. Schließlich spielen steuerrechtliche Themen im Rahmen postakquisitorischer Maßnahmen eine wichtige Rolle (z.B. bei der Schaffung einer Ergebniskonsolidierung im Konzern). Summa suammarum ist ein M&A-Prozess von Anfang bis Ende steuerlich beeinflusst und streckenweise gar steuerlich getrieben.

Die Beratung zu Steuerklauseln sollte sich niemals auf die bloße Durchsicht und Verhandlung eines bestimmten Teils des Anteilskaufvertrages beschränken. Nur bei genauer Kenntnis der Transaktionsstruktur, der rechtlichen und wirtschaftlichen Wirkungsweisen der übrigen vertraglichen Regelungen sowie der Ergebnisse der Tax Due Diligence ist eine effektive steuerliche Beratung möglich. Die Ergebnisse der steuerlichen Due Diligence können in verschiedener Form in den Unternehmenskaufvertrag einfließen. Ferner sind bei der Gestaltung von Steuerklauseln vorausgegangene und geplante künftige Restrukturierungen und deren steuerrechtliche Auswirkungen zu berücksichtigen.

Steuerliche Regelungen im Unternehmenskaufvertrag verfolgen mehrere Ziele. Sie dienen der Schaffung einer vertraglichen Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer zum einen in Bezug auf konkrete Steuerrisiken, die bei der Tax Due Diligence identifiziert wurden, und zum anderen für abstrakte Steuerrisiken. Sie sollen zudem festlegen, wie mit steuerlichen Wahlrechten, die in Bezug auf die Unternehmenstransaktion für den Verkäufer oder den Käufer bestehen, umgegangen werden sollen. Schließlich sollen im Unternehmenskaufvertrag die Mitwirkungsrechte und -pflichten sowie Verhaltensregeln jeder Partei, insbesondere für spätere Betriebsprüfungen in Bezug auf das verkaufte Unternehmen, festgelegt werden.

Durch alle diese Regelungen soll der Zielkonflikt zwischen Verkäufer- und Käuferinteresse aufgelöst bzw. entschärft werden. Während sich das Interesse des Verkäufers darauf richtet, sein steuerliches Haftungspotential möglichst einzugrenzen und die Steuerbelastung auf einen Veräußerungsgewinn möglichst gering zu halten, liegt dem Käufer daran, sich durch möglichst umfassende Steuergarantien und Freistellungen abzusichern und seine Anschaffungskosten auf den Unternehmenserwerb künftig steuermindernd abzuschreiben.

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