Steuerabzüge für Business Angels und Anforderungen für 2022
Dieser auf die Einkommensteuer anwendbare Abzug bei den Steuerzahlern begünstigt die Beschaffung von Eigenkapital bei neuen oder kürzlich gegründeten Unternehmen. Dies ist in Artikel 68.1 und der Zusatzbestimmung 38.2 des spanischen Einkommenssteuergesetzes (LIRPF) geregelt und ermöglicht es den als "Business Angels" bezeichneten Investoren, 30 % des investierten Kapitals abzusetzen, wobei der Höchstbetrag bei 60.000 Euro pro Jahr liegt. Es müssen jedoch eine Reihe von Anforderungen erfüllt sein.
Anforderungen an Unternehmen
- Sie müssen die Form einer SA, SRL, SAL oder SRLL haben, die während aller Jahre, in denen die Beteiligungen gehalten werden, nicht zum Handel auf geregelten Märkten zugelassen sind.
- Sie müssen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und über die zur Ausübung dieser Tätigkeit erforderlichen materiellen und persönlichen Mittel verfügen.
- Der Betrag des Eigenkapitals darf 400.000 Euro nicht überschreiten.
Anforderungen an den "Business Angel"-Investor
- Die Beteiligungen müssen länger als 3 Jahre und weniger als 12 Jahre gehalten werden.
- Die Beteiligungen müssen anlässlich der Gründung einer Gesellschaft oder einer innerhalb von drei Jahren nach der Gründung durchgeführten Kapitalerhöhung erworben worden sein.
- Die direkte oder indirekte Beteiligung darf 40 % des Gesellschaftskapitals nicht überschreiten.
- Es darf sich nicht um eine Beteiligung an einem Unternehmen handeln, über das dieselbe Tätigkeit ausgeübt wird, die zuvor unter einer anderen Rechtsträgerschaft ausgeübt wurde.
Der Investor muss eine vom Unternehmen ausgestellte Bescheinigung einholen, aus der hervorgeht, dass die Anforderungen erfüllt sind; das hierfür gültige Formular ist "165".
Dieser Steuerabzug ist ein staatlicher Abzug und verringert daher nur die staatliche Steuerschuld.
Wenn der Steuerpflichtige den staatlichen Abzug in Anspruch nimmt, kann der regionale Abzug nur auf den Investitionsbetrag angewandt werden, der die maximale Bemessungsgrundlage des staatlichen Abzugs für Investitionen in Beteiligungen an neuen oder kürzlich gegründeten Unternehmen übersteigt. In einigen Autonomen Gemeinschaften können die Bedingungen für den Steuerabzug variieren. In Katalonien zum Beispiel gibt es folgende Varianten:
- Der Abzug beträgt 30 %, der Höchstbetrag des Abzugs 6.000 Euro.
- Der Höchstbetrag der vom Steuerpflichtigen und seinen Familienangehörigen bis zum dritten Grad erworbenen Beteiligungen beträgt 35 % des gesamten Gesellschaftskapitals.
- Das Unternehmen muss eine SA, SRL, SAL oder SRLL sein.
- Das Unternehmen muss seinen eingetragenen Sitz und sein Steuerdomizil in Katalonien haben.
- Die Transaktionen, für die der Steuerabzug in Anspruch genommen werden kann, müssen in einer öffentlichen Urkunde festgehalten werden.
Diese Maßnahme unterstützt neue oder kürzlich gegründete Unternehmen nicht nur bei der Finanzierung, sondern auch bei der Nutzung von Know-how und Kontakten eines Business Angels.