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Spezialkammern an Landgerichten ab 2018

28/04/2017
| Dr. Thomas Rinne, Johannes Brand, LL.M.
Spezialkammern an Landgerichten ab 2018

Die Zuständigkeit im Zivilverfahren in der ersten Instanz hängt vom Streitwert ab. Bis zu 5.000,00 € sind die Amtsgerichte zuständig, bei Streitwerten darüber die Landgerichte. Schon seit längerer Zeit folgen Unternehmen der Tendenz, Streitigkeiten des Wirtschaftsrechts von privaten Schiedsgerichten entscheiden zu lassen. Als Grund für die Abwanderung zu den Schiedsgerichten wird neben vielen anderen Gründen häufig die Freiheit bei der Wahl der Schiedsrichter genannt. Damit lassen sich auf einfache Art und Weise anerkannte Spezialisten für bestimmte Gebiete als Schiedsrichter finden.

Bei den Landgerichten fehlt dieser hohe Spezialisierungsgrad häufig. Zwar existieren an den meisten Landgerichten sog. Kammern für Handelssachen. Alle anderen Gebiete werden aber gemeinsam von den restlichen Zivilkammern behandelt. Der Gesetzgeber will das nun ändern und richtet ab 01. Januar 2018 obligatorische Spezialkammern an den Landgerichten ein. Diese sollen für vier Gebiete geschaffen werden: (1) Bank- und Finanzgeschäfte, (2) Bau- und Architektenverträge, (3) Ansprüche aus Heilbehandlungen und (4) Versicherungsvertragsverhältnisse. An den Oberlandesgerichten sollen entsprechende Senate eingerichtet werden. Beim Bundesgerichtshof sind bereits alle zwölf Zivilsenate (zzgl. weiterer Spezialsenate) thematisch unterteilt. So entscheidet beispielsweise der siebte Zivilsenat über Streitigkeiten aus Handelsvertreterverträgen.

Die fortschreitende Spezialisierung der staatlichen Gerichte in Deutschland ist eine gute Nachricht. Weiterhin in der Schwebe bleibt allerdings die Einrichtung von speziellen Kammern für internationale Handelssachen, die auch auf Englisch verhandeln können sollen (AHK-Newsletter „Recht & Steuern“, 09/2014, S. 11). In Fällen mit Auslandsbezug muss nicht nur deshalb nach wie vor sehr behutsam zwischen einer Gerichtsstandsvereinbarung (staatliche Gerichte) und einer Schiedsvereinbarung abgewogen werden.

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