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Spanische Regierung beabsichtigt Praktikantenstatut mit Sanktionsregelung bis zu 225.000 EUR bei Nichteinhaltung

30/06/2023
| Sandra Schramm
Spanische Regierung beabsichtigt Praktikantenstatut mit Sanktionsregelung bis zu 225.000 EUR bei Nichteinhaltung

Berichten der Agentur Europa Press zufolge beabsichtigt die spanische Regierung die Einführung eines Praktikantenstatuts. Nach dem Vorschlag des spanischem Arbeitsministeriums und der Gewerkschaften soll Ziel der rechtlichen Regelung die Einhaltung und Kontrolle der Rechte und Pflichten von Praktikanten bei der Absolvierung von Praktika in Unternehmen sein.

Der Entwurf sieht das Erfordernis von Kooperationsvereinbarungen und eine Ausgleichspflicht der Unternehmen für Kosten der Praktikanten, wie z. B. Reise-, Unterbringungs- oder Verpflegungskosten vor.

Zudem sollen die während eines offiziellen Masterstudiums oder einer Promotion absolvierten außerschulischen Praktika geregelt werden.

Der Entwurf enthält eine Sanktionsregelung mit Geldstrafen, die sich am Katalog der Sanktionen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen die Sozialrechtsordnung (sog. LISOS) orientiert. Die Einteilung erfolgt nach der Schwere der Verstöße, Sanktionen zwischen 7.501 EUR bis 30.000 EUR für leichte,  30.001 EUR  bis 120.005 EUR bei schweren und Sanktionen zwischen 120.006 EUR und 225.018 EUR bei besonders schwerwiegenden Verstößen.

Nach dem ersten Vorschlag der Regelung liegen schwerwiegende Verstöße vor, wenn eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung aufgrund des Alters oder einer Behinderung oder ungünstige Benachteiligung in Bezug auf Entgelt, Arbeitszeit, Ausbildung, Beförderung und sonstige Arbeitsbedingungen vorliegt.

Ebenfalls als sehr schwerwiegende Verstöße gelten Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, der Herkunft, einschließlich der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Familienstands, der sozialen Lage, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen Überzeugungen, der sexuellen Ausrichtung, der Mitgliedschaft oder Nichtmitgliedschaft in Gewerkschaften, der familiären Bindungen zu anderen Arbeitnehmern im Unternehmen oder der Sprache sowie die ungünstige Behandlung von Arbeitnehmern als Reaktion auf eine Beschwerde im Unternehmen oder auf Klage, mit der die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung eingefordert wird.

Zudem sollen die Pflichten der Praktikanten geregelt werden, wie z. B. die Kenntnis und Einhaltung des Ausbildungsprojekts, die Befolgung der Anweisungen des Ausbilders, die Vorlage der erforderlichen Unterlagen und Kontrollberichte, die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften des Unternehmens, die Wahrung der Vertraulichkeit in Bezug auf interne Informationen usw.

Die Universitäten kritisieren den Entwurf, da sie der Auffassung sind, dass es sich bei den Praktika um eine rein akademische Angelegenheit handelt. Die Arbeitgeberverbände sehen in den Regelungen eine Bürokratisierung des Praktikumsverhältnisses und in den Beschränkungen eine Gefährdung der Verbindung zwischen theoretischer und praktischer Ausbildung. Verbleibt daher abzuwarten, welche Regelungen nach der Kritik durch den Gesetzgeber in der finalen Fassung rechtskräftig verabschiedet werden.

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