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Spanische Kartellbehörde genehmigt den Zusammenschluss von DIA und EROSKI

30/09/2015
| Mónica Weimann
Spanische Kartellbehörde genehmigt den Zusammenschluss von DIA und EROSKI

Mit Beschluss vom 9. April 2015 hat die spanische Kartellbehörde den Zusammenschluss genehmigt, durch den DIA die alleinige Kontrolle über das Kapital der 160 Supermärkte der Gruppe EROSKI übernimmt. Dieser Zusammenschluss wurde seitens der Europäischen Kommission in Anwendung des Artikels 4.4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 an Spanien verwiesen. Die beiden in dieser Transaktion relevanten Märkte sind

  1. der Markt für den lokalen Einzelhandelsvertrieb von Waren des täglichen Bedarfs im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs; sowie
  2. der Markt für den landesweiten Groß- und Einzelhandelsvertrieb von Waren des täglichen Bedarfs.

Innerhalb dieser beiden relevanten Märkte hat die Kartellbehörde drei bestimmte Gebiete identifiziert, in denen die Stellung von DIA mit über 50% Marktanteil infolge des Zusammenschlusses verstärkt werden würde. Um den aus dieser Transaktion entstehenden wettbewerbswidrigen Auswirkungen entgegenzuwirken, hat DIA den Verkauf bzw. die Übertragung von 3 Einzelhandelsgeschäften vorgeschlagen, von denen sich jeweils eines in jedem der drei betroffenen Gebiete befindet. Diese Verpflichtung geht einher mit weiteren ergänzenden Absprachen, u.a. dass jeder Erwerber der 3 Einzelhandelsgeschäfte eine Reihe von Anforderungen erfüllen muss, wie z.B. Unabhängigkeit von DIA, Erfahrung, angemessene Finanzkraft und keinerlei effektive Wettbewerbsbehinderung.

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