Spanische Hafenarbeiter vs. Wettbewerbsfreiheit
Die arbeitsrechtlichen Regularien der spanischen Schauermänner –estibadores– beschäftigen Regierung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände seit dem EuGH Urteil aus 2011. Dieses erklärte die spanischen Vorschriften bezüglich der rechtlichen Behandlung der Umschlaggesellschaften als unvereinbar mit dem im AEUV verankerten Recht auf Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU, da das spanische Gesetz über staatliche Häfen Umschlaggesellschaften zwinge, sich an einer bestimmten spanischen Verwaltungsgesellschaft zu beteiligen und vorzugsweise Personal über diese anzustellen. Spanien wurde zu entsprechenden Reformen verurteilt.
Wegen Untätigkeit der spanischen Regierung verurteilte der EuGH dann im Dezember 2014 nochmals Spanien, diesmal unter Verhängung von empfindlichen Zwangsgeldern, solange keine EU-rechtskonforme Gesetzesänderung erfolge (rund 134.000 EURO/Tag). Die letztjährige lange Regierungslosigkeit war einer raschen Neuregulierung nicht förderlich; der erste Gesetzesentwurf der Regierung im Februar per Real Decreto Ley stieß dann nicht auf die erforderliche Mehrheit im Parlament, über den zweiten Entwurf im Mai wurde zwar mehrheitlich positiv abgestimmt, seitdem drohen aber Hafenarbeiter und Gewerkschaften wieder mit Streiks (abgesehen von real existierenden Bummelstreiks). Betroffen sind wichtige Häfen wie Valencia, Barcelona und Algeciras.
Viele Logistikunternehmen klagen jetzt schon über finanzielle Einbußen. So berichtet Maersk Line, im März 13,3 Mio. USD Verlust geschrieben zu haben. Die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer sind nachvollziehbar, aber sie müssen nach über 30jähriger EU-Mitgliedschaft Spaniens in Einklang mit EU Recht gebracht werden. Marktunüblich hohe Durchschnittsgehälter der spanischen Dockarbeiter und Hinweise auf eine gewisse Vetternwirtschaft (rund 50% der spanischen Hafenarbeiter sind miteinander verwandt) sind zumindest Indizien, dass Niederlassungs- und Wettbewerbsfreiheit in diesem Sektor in Spanien nicht ganz EU Standards entsprechen.