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Spanische Auslandsvermögenserklärung – Das umstrittene “Modelo 720”

31/10/2016
| Carina Hasenpusch
Spanische Auslandsvermögenserklärung – Das umstrittene “Modelo 720”

Das im Oktober 2012 in Spanien verabschiedete Modell 720 sorgt für kontroverse Diskussionen. Eingeführt wurde es im Rahmen von Maßnahmen gegen die Steuerhinterziehung und zur Bekämpfung von Geldwäsche.

Doch insbesondere die Strafandrohungen in Form immens hoher Bußgelder lassen Zweifel hinsichtlich der Verfassungs- sowie auch EU-Rechtskonformität des Modells aufkommen. Das „Modelo 720“ ordnet die Informationspflicht aller in Spanien ansässiger Personen über im Ausland befindliches Vermögen an, sofern es einen Wert von 50.000 € übersteigt. Bei verspäteter, Nicht- oder Falschangabe der geforderten Informationen drohen jedoch außergewöhnlich hohe Strafen. Darüberhinaus ist keine Verjährung für die Strafvorschriften vorgesehen.

Das Erfordernis der Einhaltung strenger Formvorschriften und Fristen für die Abgabe der Auslandsvermögenserklärung verkompliziert die Prozedur zusätzlich.

Europarechtliche Bedenken

Die außer Verhältnis stehenden Strafandrohungen ließen jedoch Bedenken auf europarechtlicher Ebene enstehen.

Aufgrund der in Frage stehenden Vereinbarkeit des spanischen „Modelo 720“ mit dem Europarecht hinsichtlich der Unverhältnismäßigkeit der Sanktionen wurde im Jahr 2013 bereits Beschwerde in Brüssel eingereicht. Im November 2015 hat die EU-Kommission aus diesen Gründen die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Spanien veranlasst. Möglicherweise kann damit zumindest eine Sanktionsmilderung erzielt werden.

Möglichkeit der Sanktionsaussetzung

Bis jedoch eine Entscheidung des EuGH ergeht, wird die Vollstreckung der das Modell 720 betreffenden Sanktionierung in Spanien vorerst ausgesetzt. Hierzu ist am 02. Oktober dieses Jahres das neue Verwaltungsverfahrensgesetz (Ley 39/2015) in Kraft getreten. Es sieht unter anderem die Möglichkeit der Beantragung der Aussetzung eines Verfahrens vor, solange dieses zur Entscheidung im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens beim Europäischen Gerichtshof anhängig ist.

Die Augen bleiben nun auf den Europäischen Gerichtshof gerichtet, dessen Entscheidung man gespannt erwartet.

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