Spaniens neue Regelung über die Krankschreibung aufgrund schmerzhafter und beeinträchtigender Menstruationsbeschwerden
In Spanien wurde das neue Abtreibungsgesetz verabschiedet, welches eine Maßnahme enthält, auf die viele Frauen seit langem gewartet haben. Dabei handelt es sich um eine Krankschreibung aufgrund schmerzhafter und beeinträchtigender Menstruationsbeschwerden. Diese vorübergehende Arbeitsunfähigkeit wird es einigen Frauen ermöglichen, während dieser Tage zuhause zu bleiben.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Krankschreibung aufgrund schmerzhafter Menstruationsbeschwerden zu erhalten:
- Es wird ein ärztliches Attest verlangt, dass die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.
- Der Amtsarzt wird entscheiden, ob die Schmerzen eine Beeinträchtigung darstellen und für wie viele Tage die Krankschreibung erfolgt. In der Regel haben die betroffenen Arbeitnehmerinnen, die eine solche Krankschreibung beantragen, bereits eine klinische Vorgeschichte von Menstruationsschmerzen bzw. eine diagnostizierte Erkrankung, die mit den Menstruationsschmerzen im Zusammenhang stehen.
Diese Arbeitsunfähigkeit wird wie eine allgemeine Krankheit behandelt, wonach der Arbeitnehmer die ersten drei Tage bis zum vierten Tag der Krankschreibung keine Vergütung vom Arbeitgeber erhält. In diesem Fall wird jedoch die Lohnfortzahlung die ersten drei Tage von der Sozialversicherung übernommen.
Diese Neuregelung könnte der Beginn sein, dass zukünftig auch andere Krankheiten ab dem ersten Tag der Krankschreibung des Arbeitnehmers von der Sozialversicherung übernommen werden.