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Spanien: zivilrechtliche Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer – auch ohne Rechnung

30/11/2021
| Gustavo Yanes Hernández
Spanien: zivilrechtliche Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer – auch ohne Rechnung

Es gibt einen Aspekt der Nichtzahlung der spanischen Umsatzsteuer, der wenig bekannt ist, den wir aber für relevant für Gesellschaften halten, die Vereinbarungen mit Dritten eingehen.

Zunächst müssen wir darauf hinweisen, dass die Geltendmachung gegen einen Dritten aufgrund der Nichtzahlung der spanischen Umsatzsteuer unabhängig von den Steuerinstrumenten der Rechnungskorrektur und der Umsatzsteuererstattung in zivilrechtlichen Verfahren erfolgen muss. Das bedeutet: Die Nichtzahlung eines Steuerbetrages wird gegenüber dem Schuldner mit der entsprechenden Klage geltend gemacht, für deren Entscheidung ein zivilrechtlicher Richter vollumfänglich zuständig ist.

Diesbezüglich hat der spanische Oberste Gerichtshof mehrfach darauf hingewiesen, dass die individuellen Vereinbarungen der Parteien zur Zahlung von Steuern Vorrang vor der steuerlich rechtlichen Beziehung nach dem spanischen Umsatzsteuergesetz haben. Wenn sich also der Käufer in der entsprechenden Vertragsklausel, gültig und wirksam zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet hat, dann ist diese Verpflichtung aufgrund der bindenden Kraft von Verträgen nach dem spanischen Zivilgesetzbuch zwingend zu erfüllen.

Dies gilt auch, wenn zunächst keine Rechnung vorliegt, da die Transaktion fälschlicherweise als umsatzsteuerfrei klassifiziert wurde oder aus einem sonstigen Grund keine Rechnung ausgestellt wurde. Zudem kann sogar der Verkäufer die Umsatzsteuer fordern, obwohl sein Recht hinsichtlich der spanischen Umsatzsteuergesetzgebung verwirkt ist. Diese streng erscheinende Doktrin könnte für Privatpersonen als angemessen eingestuft werden, die letzten Endes die Umsatzsteuer nur als Zusatzkosten ansehen, jedoch keinesfalls für Unternehmer.

Stellt der Verkäufer die entsprechende Rechnung aufgrund einer Falschklassifizierung der Transaktion nicht oder weigert er sich, die entsprechende Rechnung aus welchem Grund auch immer auszustellen, und führt dies zu einem Nachteil bei der Umsatzsteuererstattung des erwerbenden Unternehmers (ohne Rechnung keine Vorsteuererstattung), wäre die richterliche Forderung zur Zahlung der Umsatzsteuer in jedem Fall unzulässig und eine ungerechtfertigte Bereicherung der spanischen Steuerbehörde.

Diese These stützt sich u. a. auf die unrechtmäßige Veränderung des Transaktionspreises durch den zivilrechtlichen Richter, die Verletzung des Neutralitätsprinzips der Umsatzsteuer, die Zweckentfremdung der Rechtsfigur des Umsatzsteuerpflichtigen und die verpflichtende Einziehung der Umsatzsteuer mittels Rechnung. Daher empfehlen wir, in Verträgen eine Bedingung für die Einforderbarkeit der Umsatzsteuer aufzunehmen, wie z. B. die vollständige und korrekte Übergabe der Rechnung oder die Pflicht zur Einziehung der Umsatzsteuer innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen. Dies dient der Vermeidung von – aus unserer Sicht – unnötigen Gerichtsverfahren.

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