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Spanien setzt die sogenannte „ECN+-EU-Richtlinie“ um, die für eine wirksamere Durchsetzung der europäischen Wettbewerbsregeln sorgt

30/06/2021
| Elena Alcázar Cuartero
Spanien setzt die sogenannte „ECN+-EU-Richtlinie“ um, die für eine wirksamere Durchsetzung der europäischen Wettbewerbsregeln sorgt

Am 27. April 2021 verabschiedete der Ministerrat das Königliche Gesetzesdekret 7/2021, mit der die sogenannte „ECN+-Richtlinie“, deren Name sich auf das Netzwerk der Wettbewerbsbehörden der verschiedenen EU-Mitgliedstaaten („European Competition Network“ oder „ECN“) bezieht, verspätet umgesetzt wurde (da sie am 4. Februar 2021 ausgelaufen war).
Ihr Hauptziel ist es, durch die Stärkung der Befugnisse der nationalen Wettbewerbsbehörden (in Spanien die „Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia“ oder „CNMC“) eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsregeln zu erreichen und somit die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes zu verbessern.

Mit der Reform wurden Mechanismen für die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den ECN-Wettbewerbsbehörden eingeführt. Jetzt können die Behörden zum Beispiel Informationen untereinander austauschen und bei der Durchführung von Untersuchungen und Befragungen außerhalb ihrer Hoheitsgebiete zusammenarbeiten. Ebenso kann die CNMC Vorladungen und Beschlüsse zustellen und die Vollstreckung von Beschlüssen anderer Wettbewerbsbehörden des ECN in Spanien bearbeiten, sowie andere Behörden ersuchen dasselbe in ihrem Namen und in ihrem Auftrag zu tun.

Die Untersuchungs- und Ermittlungsbefugnisse des CNMC wurden ebenfalls erweitert: jetzt kann die CNMC u.a. alle Standorte oder Räumlichkeiten untersuchen (nicht nur diese, die die untersuchten Unternehmen besitzen), sofern ein begründeter Verdacht besteht, dass dort relevante Unterlagen vorhanden sein könnten. Darüber hinaus, darf jetzt die CNMC auf Informationen zugreifen, die auf mobilen Geräten (wie Laptops und Mobiltelefonen) oder in der Cloud gespeichert sind, und Befragungen von Vertretern und Mitarbeitern der untersuchten Unternehmen durchführen.

Ein wichtiger Aspekt, der durch die neue Verordnung eingeführt wurde, ist die Verschärfung der Sanktionen, die durch die CNMC verhängt werden können. So beseitigt das Königliche Gesetzesdekret die derzeitige Unterscheidung zwischen sehr schweren Verstößen (die sich auf Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beziehen, die wesentliche Güter betreffen), die mit bis zu 10% des Gesamtumsatzes des zuwiderhandelnden Unternehmens bestraft werden können, und schweren Verstößen (vertikale Vereinbarungen und Missbräuche, die nicht als sehr schwerwiegend angesehen werden), die bisher mit maximal 5% bestraft werden konnten. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass die vorgenannte 10%-Grenze auf den gesamten „weltweiten“ Umsatz des zuwiderhandelnden Unternehmens und nicht nur auf den Umsatz in Spanien angewendet wird.

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