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Sicherungsmittel im grenzüberschreitenden Warenhandel

29/03/2019
| Dr. Thomas Rinne, Johannes Brand, LL.M.
Sicherungsmittel im grenzüberschreitenden Warenhandel

Die Absicherung der Zahlung im grenzüberschreitenden Warenhandel ist ein Dauerthema aller Exporteure. Die Ausgangslage ist simpel: Der Exporteur, der die Ware aus der Hand gibt, ist ohne Sicherungsmittel ab diesem Zeitpunkt schutzlos dem Zahlungswillen oder Zahlungsunwillen des Käufers ausgeliefert. Einen Zahlungsanspruch kann er zwar (schieds-) gerichtlich durchsetzen. Das kostet aber Zeit und Geld, weshalb er üblicherweise andere Sicherungsmittel wählen wird:

  • Vorkasse ist mit Sicherheit die aus Verkäufersicht attraktivste Zahlungsabsicherung. Denn so hat der Exporteur das Geld, bevor die Ware seinen Hoheitsbereich verlässt. In den seltensten Fällen wird sich der Käufer darauf aber einlassen, denn der Sicherheitsgewinn auf Seiten des Verkäufers geht zu Lasten des Käufers.
  • Der Eigentumsvorbehalt ist ein probates Sicherungsmittel, um den Exporteur vor dem Verlust seines Eigentums vor vollständiger Zahlung zu schützen. So hat er ein Druckmittel gegenüber dem Käufer. Zudem ist er so – häufig – auch im Falle der Insolvenz des Käufers geschützt. Der Nachteil des Eigentumsvorbehalts ist eine eventuelle rechtliche Unsicherheit, wenn die Ware die Grenze überschreitet. Denn wenn die Rechtsordnung „hinter der Grenze“ den Eigentumsvorbehalt nicht kennt, kann es Probleme bei dessen Anerkennung geben.
  • Letztlich ist das Dokumentenakkreditiv (letter of credit) häufig das beste Sicherungsmittel. Der Käufer weist dabei seine Bank an, dem Verkäufer ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen zu geben, das dieser bei Vorlage bestimmter Dokumente (häufig die Lieferpapiere) einlösen kann. Der Vorteil ist dabei die doppelte Absicherung beider Seiten: der Verkäufer hat das Zahlungsversprechen der Bank und der Käufer weiß, dass das Geld erst nach nachgewiesenem Erhalt der Ware ausgezahlt wird. Das Akkreditiv bedarf allerdings penibel genauer Gestaltung, da die Banken es sehr formalistisch handhaben. Sollten die vereinbarten Dokumente nicht genau passen, wird die Bank die Zahlung verweigern.

 

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