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Schleichwerbung in den Medien

30/09/2015
| Patricia Ayala Jiménez, Gerhard W. Volz
Schleichwerbung in den Medien

Als Schleichwerbung gilt die Darstellung von Produkten innerhalb von Fernsehsendungen, die Nachrichten oder Unterhaltung anbieten. Es gibt klare Unterschiede zwischen den TV-Inhalten und den Werbeunterbre-chungen. Die Werbetreibenden möchten das Interesse der Zuschauerschaft nicht verlieren. Daher wird eine neue Werbestrategie genutzt. Diese ermög-licht es, dass Schauspieler oder Moderatoren innerhalb der ausgestrahlten Serien und/oder Fernsehsendungen für Produkte werben. Auf diese Weise kommt man den Zuschauern näher. Allerdings wird gesetzlich überwacht, dass diese Praxis gemäss den vorhandenen Mechanismen erfolgt. Art. 18.2 des Gesetzes Nr. 7/2010, vom 31. März über die audiovisuelle Kommunika-tion schreibt vor, dass “Schleichwerbung in der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation und der Einsatz subliminaler Techniken in der audiovisuellen Kommunikation verboten sind.“ Um dies zu verhindern, schreibt das Gesetz vor, dass der Zuschauer sicher sein muss, wann es sich um Information handelt und wann versucht wird, ihm ein Produkt zu verkaufen. Aus die-sem Grund muss deutlich erkennbar sein, dass es sich um Werbung handelt. Allerdings hat die nationale Markt- und Wettbewerbskommission (CNMC) in mehreren Fällen festgestellt, dass die Fernsehsender den gesetzlichen Vorschriften nicht folgen und im Gegensatz innerhalb der ausgestrahlten Fernsehsendungen Werbung anbieten. Einer der jüngsten Fälle war die Aufforderung an die Kanäle Atresmedia und Mediaset zu handeln, da diese auf die Werbung innerhalb einer Fernsehsendung nicht richtig hingewiesen ha-ben. Im Fall von Mediaset hatte die CNMC vergangenen Monat eine Strafe in Höhe von 600.006 Euro aufgesetzt, da Schleichwerbung von Produkten während der Ausstrahlung einer Fernsehsendung im TV-Sender Telecinco ausgestrahlt wurde.

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