Schlechte Vorahnungen für UBER
Es ist bekannt, dass der Grund warum UBER (gemäß eigener Definition: ein weltweit tätiges Unternehmen, das seinen Kunden ein Netzwerk von privaten Verkehrsmitteln anbietet) zurzeit nicht in Spanien operiert, auf den festen und konstanten Widerstand der Asociación Profesional Élite Taxi, ein Berufsverband, der Taxifahrer in Barcelona zusammenbringt, zurückzuführen ist.
Die Taxifahrer hatten eine Klage vor einem Gericht in Barcelona eingereicht und verlangt, dass der spanischen Tochtergesellschaft von UBER -aus Gründen des unlauteren Wettbewerbs- eine Geldstrafe auferlegt wird, zumal UBER ohne die rechtlichen Genehmigungen bzw. Lizenzen für Transportunternehmen agiert. Angesichts der Tatsache, dass in der Entscheidung der Angelegenheit die Auslegung verschiedener Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts erforderlich war, hat das Gericht in Barcelona eine Vorabentscheidung über die Einstufung der Aktivität von UBER im Lichte des Gemeinschaftsrechts vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben. In dieser Hinsicht hat der Generalanwalt Maciej Szpunar in seiner Stellungnahme vom 11. Mai 2017 festgestellt, dass Fahrer, die mit UBER arbeiten, keine unabhängige Aktivität ausüben und diese insbesondere nur durch die Teilnahme der Platform erst möglich ist, welche darüber hinaus auch folgende Faktoren kontrolliert: (i) Voraussetzungen für die Ausübung der Aktivität; (ii) Vergütung der Fahrer; (iii) Überprüfung -wenn auch indirekt- der Qualität der Leistung der Fahrer, welche sogar zur Entlassung dieser führen kann, und (iv) Bestimmung der Preise der Dienstleistung. Folglich schließt der Generalanwalt, dass UBER nicht als ein bloßer Vermittler betrachtet werden kann, sondern vielmehr die Organisation und das Management eines umfassenden städtischen Transportsystem auf Anfrage betreibt.
Die Stellungnahmen des Generalanwalts sind nicht verbindlich für den Gerichtshof, dieser nimmt aber in seinen Entscheidungen in zahlreichen Gelegenheiten dessen Argumente auf, was in diesem Fall sehr wahrscheinlich ist, wenn man vorhergehende Entscheidungen berücksichtigt, wie beispielsweise die Entscheidung “BlaBlaBlaCar”, die wir in anderen Ausgaben kommentiert haben.