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Sanktionen für den Versand von unerbetenen Werbemitteilungen in Spanien

31/05/2018
| Karl H. Lincke
Sanktionen für den Versand von unerbetenen Werbemitteilungen in Spanien

Das spanische Gesetz 34/2002 über Dienstleistungen der Informationsgesellschaft und elektronischen Handel untersagt jegliche Versendung von kommerziellen Informationsmaterialien auf elektronischem Wege, die vorher nicht die ausdrückliche Zustimmung des Empfängers erhalten hat. Die Zustimmung der betroffenen Person wird in dem Organschaftlichem Gesetz 15/1999 vom 13. Dezember über den Datenschutz von personenbezogenen Daten als jede freiwillige, unmissverständliche, eindeutige und informierte Willensäußerung, durch die der Betroffene der Verwendung der ihn betreffenden persönlichen Daten zustimmt, definiert. Daraus ergibt sich, dass jede auf dem elektronischen Wege versandte kommerzielle Information ohne vorherige Einwilligung, den Anspruch der ausdrücklichen Zustimmung nicht erfüllen kann.

Die Notwendigkeit einer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung durch den Empfänger bzgl. der elektronisch versandten Werbemaßnahmen in Spanien folgt grundsätzlich dem Opt-in-Prinzip, mit folgenden Ausnahmen: (i) es existiert bereits ein Vertragsverhältnis zwischen Versender und Empfänger der elektronischen Kommunikation, (ii) die Kontaktdaten des Empfängers wurden auf zulässigem Weg erhalten, (iii) die Werbemaßnahme informiert den Empfänger über Produkte und Dienstleistungen der eigenen Firma, die die dem ursprünglichem Vertragsobjekt ähneln.

Das Gesetz 34/2002 bestimmt ferner Sanktionen für Rechtsverletzungen, die von der Schwere der Verstöße abhängen. Mit schwerwiegenden Verstößen sind massiver, systematischer und beharrlicher Versand an ein und denselben Empfänger innerhalb eines Jahres gemeint. Sie werden mit Strafen in Höhe von 150.001 bis 600.000 EUR sanktioniert. Leichte Verstöße werden dahingegen mit bis zu 30.000 EUR sanktioniert.

Aufgrund der neuen Datenschutz-Grundverordnung, die europaweit am 25.05.2018 in Kraft tritt, ist davon auszugehen, dass sich Anforderungen und Sanktionen noch verschärfen werden.

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