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Sanktionen für den Missbrauch der digitalen Identität in Spanien

29/06/2018
| Karl H. Lincke
Sanktionen für den Missbrauch der digitalen Identität in Spanien

Der Missbrauch der digitalen Identität einer anderen Person ist die unbefugte Verwendung ihrer Zugangsdaten, aber auch jeder anderen Art von digitalen Informationen, die die Identifikation einer natürlichen Person zulassen.
Dies kann eine Straftat darstellen.

In Spanien existiert kein Gesetz hinsichtlich des Missbrauchs der digitalen Identität, weshalb für den Schutz seiner Opfer auf das spanische Strafgesetzbuch zurückgegriffen werden muss. Noch genießen die Bürger jedoch nicht den notwendigen rechtlichen Schutz, um sich in der digitalen Welt zu schützen.

Artikel 18-4º der spanischen Verfassung besagt, daß die Verwendung der Informationstechnologie nicht zum Nachteil der Ehre oder der individuellen oder familiären Privatsphäre geschehen darf. Der Identitätsmissbrauch findet in Artikel 401 des Strafgesetzbuchs Erwähnung.

Der Missbrauch der digitalen Identität wird nicht als Dauerdelikt angesehen, da die unbefugte Verwendung einer Internetseite oder eines Profils in den sozialen Medien einen punktuellen Missbrauch darstellt.

Die Artikel 197-2 und 197-3 des Strafgesetzbuchs untersagen die Verwendung vertraulicher Daten persönlichen oder familiären Charakters ebenso wie jedweden unbefugten Zugriff – auf welche Weise auch immer – auf diese Daten. Diese Artikel könnten prinzipiell den Missbrauch der digitalen Identität sanktionieren; das Problem ist aber, dass sie lediglich persönliche Daten erwähnen und andere Arten von Informationen, die das Identifizieren einer Person ermöglichen, nicht erfassen.

Sollte ein Delikt vorliegen, so stellt die missbräuchliche Verwendung der Daten nur eine leichte Straftat dar, und es wird schwierig sein, dieses zu beweisen und zu sanktionieren.

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