Runderlass 4/2017 der Banco de España
Am vergangenen 6. Dezember 2017 wurde im spanischen Staatsanzeiger BOE der Runderlass 4/2017 der Banco de España vom 27. November an Kreditinstitute über öffentliche und reservierte Finanzinformationsstandards sowie über Bilanzierungsmodelle veröffentlicht. Zweck des Runderlasses ist die Anpassung der Rechnungslegungsvorschriften spanischer Kreditinstitute an die Änderungen der europäischen Rechnungslegungsvorschriften, die sich aus der Verabschiedung zweier neuer International Financial Reporting Standards (IFRS) ergeben: IFRS 9 und IFRS 15.
Von den Änderungen in diesem Runderlass sind drei direkt von den Änderungen des IFRS 9 abgeleitet: Die erste besteht in der Änderung der Vorschriften über Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten, die nicht mehr auf der Grundlage des entstandenen Verlustes sondern in Abhängigkeit vom erwarteten Verlust geschätzt werden. Die zweite bezieht sich auf die Änderung der Portfolios, in denen finanzielle Vermögenswerte zum Zweck ihrer Bewertung klassifiziert werden. Die dritte Änderung betrifft die Vorschriften zum Hedge Accounting.
Hinsichtlich der Änderungen, die sich aus der Anpassung an IFRS 15 ergeben, sind insbesondere die neuen Bilanzierungsvorschriften für gewöhnliche Erträge, im Unterschied zu denjenigen aus Finanzinstrumenten, zu erwähnen.
Der Runderlass trat am 1. Januar 2018 in Kraft.