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Risiken der Kaufpreisbegleichung mittels Dividendenausschüttungen

30/04/2026
| Sergi Giménez Binder, Alba Ródenas-Borràs, Claudia Rouras
Risiken der Kaufpreisbegleichung mittels Dividendenausschüttungen

Bei bestimmten Unternehmenskauftransaktionen stellt sich die Möglichkeit, den Kaufpreis ganz oder teilweise durch künftig von der erworbenen Gesellschaft ausgeschüttete Dividenden zu begleichen. Diese würden dem neuen Gesellschafter zufließen, der sie seinerseits zur Begleichung des noch offenen Kaufpreisteils verwendet. Aus wirtschaftlicher Sicht kann eine solche Struktur attraktiv erscheinen, sie bedarf jedoch einer sorgfältigen rechtlichen Analyse.

Ein zentraler Aspekt ist ihre Vereinbarkeit mit den Vorschriften über das Verbot der finanziellen Unterstützung (financial assistance) gemäß den Artikeln 143 und 150 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes (Ley de Sociedades de Capital – LSC), insbesondere dann, wenn die Dividendenausschüttung darauf abzielt, dem Käufer die Zahlung des Kaufpreises aus Mitteln der Zielgesellschaft selbst zu ermöglichen.

Darüber hinaus sind stets die gesetzlichen Grenzen für Dividendenausschüttungen zu beachten. Nach den Artikeln 273 ff. LSC dürfen ausschließlich tatsächlich erzielte Gewinne oder frei verfügbare Rücklagen ausgeschüttet werden. Zudem muss gewährleistet sein, dass das Eigenkapital der Gesellschaft nach der Ausschüttung nicht unter das Stammkapital sinkt. Fehlen ausschüttungsfähige Gewinne, entfällt folglich auch die Grundlage für die Zahlung des Kaufpreises.

Aus insolvenzrechtlicher Sicht ist ebenfalls besondere Vorsicht geboten. In einem späteren Insolvenzszenario könnten Dividendenausschüttungen, die innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgt sind, überprüft und gegebenenfalls angefochten werden, sofern sie als gläubigerbenachteiligend eingestuft werden.

Schließlich ist auch die Stellung der Geschäftsleiter zu berücksichtigen, die jederzeit im Interesse der Gesellschaft handeln müssen. Beschlüsse über Dividendenausschüttungen, die mit der Strukturierung der Kaufpreiszahlung verknüpft sind, erfordern daher eine sorgfältige Abwägung, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Kaufpreiszahlung mittels Dividenden eine grundsätzlich zulässige Alternative darstellen kann, deren Umsetzung jedoch eine vorgelagerte rechtliche Prüfung und eine angemessene Strukturierung voraussetzt.

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