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Restriktive Maßnahmen, die sich auf M&A Geschäfte auswirken: Räumlicher und persönlicher Geltungsbereich

29/04/2022
| Alba Ródenas Borràs, LL.M.
Restriktive Maßnahmen, die sich auf M&A Geschäfte auswirken: Räumlicher und persönlicher Geltungsbereich

Die Europäische Union hat als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine restriktive Maßnahmen gegen die Russische Föderation und die Republik Belarus verabschiedet, ebenso wie eine Reihe von Staaten und internationalen Organisationen. Sie bestehen aus Sanktionen und Beschränkungen, die hauptsächlich wirtschaftlicher Natur sind.

Im Falle der Europäischen Union haben diese Maßnahmen die Form eines umfassenden Pakets von Bestimmungen angenommen, das am 23. Februar 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und die bestehenden Beschränkungen, die 2014 anlässlich der russischen Annexion der Krim vereinbart wurden, erweitert. Darüber hinaus wurde eine Reihe weiterer neuer Maßnahmen beschlossen. Zusätzlich richtet die Europäische Kommission regelmäßig Empfehlungen an die Wirtschaftsteilnehmer.

Die EU kann keine Maßnahmen erlassen, die zumindest unmittelbare Auswirkungem außerhalb des Hoheitsgebiets ihrer Mitgliedstaaten haben, da sie hierfür nicht zuständig ist. Dennoch wurde der Anwendungsbereich so weit wie möglich gehalten. In der Regel gelten die von der EU beschlossenen restriktiven Maßnahmen:

  1. auf dem Gebiet der EU (einschließlich ihres Luftraums),
  2. an Bord eines Luftfahrzeugs oder eines Schiffs, das der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats unterliegt,
  3. für jede Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzt, unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder außerhalb des Gebiets der EU befindet,
  4. jede juristische Person, Organisation oder Einrichtung, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb des Gebiets der EU ansässig ist, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet wurde, und
  5. für jede juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Bezug auf Geschäfte, die ganz oder teilweise innerhalb der EU getätigt werden.

Wie man sieht, unterliegen alle Finanzinstitute, Unternehmen und Einzelpersonen, die EU-Bürger sind, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaats sind oder die einfach nur Geschäfte auf dem Gebiet der EU tätigen, den nachstehend aufgeführten Vorschriften.

Dies bedeutet, dass sie im Falle eines Verstoßes gegen die verhängten restriktiven Maßnahmen mit Sanktionen belegt werden können.

Es ist daher ratsam, dass die Wirtschaftsteilnehmer in der EU angesichts des Risikos einer möglichen Nichteinhaltung angemessene Sorgfaltsmaßnahmen ergreifen, insbesondere durch Überprüfung und Anpassung ihrer vertraglichen Beziehungen.

Im nächsten Artikel werden wir die aktualisierten Maßnahmen sowie einige Empfehlungen für den Vertrags- und Unternehmensbereich erläutern.

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