Reformvorschlag des Kapitalgesellschaftsgesetzes – Loyalty shares | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

Reformvorschlag des Kapitalgesellschaftsgesetzes – Loyalty shares

28/06/2019
| Luis Miguel de Dios Martínez, Elena Alcázar Cuartero
Reformvorschlag des Kapitalgesellschaftsgesetzes – Loyalty shares

Seit einiger Zeit gehört es zu den rechtlichen Anliegen, die langfristige Beteiligung von Aktionären an börsennotierten Unternehmen zu fördern. Diesem Anliegen wird mit der Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Einbeziehung von Aktionären an börsennotierten Unternehmen Rechnung getragen.

Durch einen Gesetzesentwurf hat die spanische Regierung am 24. Mai die Umsetzung dieser Richtlinie in Gang gebracht, mit welchem der konsolidierte Text des Gesetzes über Kapitalgesellschaften geändert wird. Zu den Maßnahmen gehört die Einführung von sogenannten Loyalty Shares oder Treueaktien.

Mit dieser besonderen Art von Aktien wird langfristiges Engagement belohnt und ein größeres politisches Gewicht für diejenigen geboten, die eine gewisse Stabilität in ihrer Teilhaberschaft nachweisen. Die im Kapitalgesellschaftsgesetz vorgesehene Änderung ermöglicht es, das Verhältnis zwischen dem Nennwert und dem Stimmrecht in börsennotierten Unternehmen zu ändern (derzeit verboten), um denjenigen Aktien, die der Eigentümer seit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Jahren und ohne Unterbrechung hält, eine zusätzliche Stimme zu verleihen. Natürlich geht dieser Vorteil, außer in Erbfällen, mit der Übertragung der Aktien verloren.

Die Erfahrung in anderen Rechtssystemen, in denen Treueaktien bereits vorgesehen sind (z. B. Frankreich oder Italien), zeigt, dass diese besondere Art von Maßnahmen von Nutzen ist, auch wenn sie nicht frei von praktischen und technischen Problemen sind. Die Reform bietet börsennotierten Unternehmen ein Instrument, mit dem Aktionäre, die sich langfristig engagieren, bevorzugt werden können. Derzeit und ohne Studien, die dies belegen, kann davon ausgegangen werden, dass ihre freiwillige Aufnahme durch eine börsennotierte Gesellschaft eine rein kurzfristige finanzielle Investition verhindern kann.

Kategorien:

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!