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Rechtsgrundlage der Sportverbände zum Ausschluss von russischen Mannschaften und Sportlern

31/03/2022
| Sven Wassmer
Rechtsgrundlage der Sportverbände zum Ausschluss von russischen Mannschaften und Sportlern

Verschiedene internationale Sportverbände haben die Entscheidung getroffen, russische Mannschaften von ihren Wettbewerben auszuschließen, bekannt sind dabei vor allem der Ausschluss der russischen Fußballnationalmannschaft von der FIFA WM 2022 und von Spartak Moskau von der Teilnahme an der Europa League. Unabhängig von der Frage, ob der Ausschluss der russischen Nationalmannschaften und Teams aus moralischer oder ethischer Sicht gerechtfertigt ist, stellt sich aus rein rechtlicher Seite die Frage, ob Rechtsgrundlagen für diese Entscheidungen bestehen, insbesondere nachdem es sich dabei um Reaktionen auf Handlungen des Staates handelt.

Der Russische Fußballverband ist Mitglied der FIFA, was ihm gemäß Artikel 13.1 e) FIFA-Statuten das Recht gibt, an von der FIFA organisierten Wettbewerben teilzunehmen. Obwohl Spartak Moskau nicht Mitglied der UEFA ist, ist die Situation vergleichbar, und der Club ist dazu berechtigt an der Europa League teilzunehmen, nachdem er sämtliche durch das Reglement der UEFA vorgesehene Voraussetzungen erfüllt. Um diese Rechte aussetzen zu können, müssten rechtliche Grundlagen in den entsprechenden Regularien der FIFA und UEFA bestehen, allerdings haben weder FIFA noch UEFA erwähnt, um welche es sich dabei handelt.

Im Fall der Nationalmannschaft könnte es sich um eine generelle Suspendierung der Rechte des russischen Verbandes als Mitglied der FIFA handeln, oder aber konkret um den Ausschluss der Nationalmannschaft von der WM 2022. Obwohl FIFA sich zu dieser Frage nicht öffentlich geäußert hat, lassen die Pressemitteilungen darauf schließen, dass es sich um die erste Variante handelt, nachdem generell sämtliche russischen Nationalmannschaften von FIFA Wettbewerben ausgeschlossen wurden. Die FIFA-Statuten enthalten jedoch keine Norm welche die Möglichkeit eröffnet, einen nationalen Verband wegen Handlungen des Landes zu suspendieren, und Artikel 16 bestimmt, dass der Rat, also das Organ welches den Ausschluss laut Pressemitteilung der FIFA beschlossen hat, einen Nationalverband nur suspendieren darf, wenn dieser Verband (und nicht der Staat) seine Mitgliedschaftspflichten schwer verletzt. Es findet sich auch keine Grundlage für den Ausschluss der Nationalmannschaft in dem Reglement FIFA Fußball Weltmeisterschaft 2022, und ebenso wenig Grundlage für den Ausschluss von Spartak Moskau aus der Europa League.

Nachdem eine explizite Grundlage nicht vorhanden ist, könnten die internationalen Verbände ihre Entscheidungen auf generelle juristische Argumente stützen, oder auf die Tatsache, dass es sich um eine außergewöhnliche, im Reglement nicht vorgesehene Situation handelt, aber es ist zweifelhaft ob der Internationale Sportgerichtshof (CAS-TAS) oder Gerichte diese Grundlage akzeptieren.

Im Falle von Einzelsportlern ist es ebenso fraglich, ob ein internationaler Verband russische Sportler von Welt- oder Europameisterschaften ausschließen kann, mit dem Argument, dass es sich um russische Staatsbürger handelt, und ohne spezifische rechtliche Grundlage in ihren Vorschriften.

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