Rechnungsprüfung der Parlamentswahlen am 26. Juni 2016
Am 3. Juni 2016 wurde im spanischen Staatsanzeiger eine Entscheidung des spanischen Rechnungshofs vom 31. Mai 2016 über die Anweisung zur Prüfung der Rechenschaftsberichte der Parlamentswahlen vom 26. Juni 2016 veröffentlicht.
Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften muss der Rechnungshof in Ausübung seiner Prüfungsfunktion zur Ordnungsmäßigkeit der von den Parteien vorgelegten Rechenschaftsberichte Stellung nehmen und kann bei Vorliegen von Unregelmäßigkeiten in den Rechenschaftsberichten oder von Verletzungen der für die Wahleinnahmen und -ausgaben bestehenden Beschränkungen das gesetzlich vorgesehene Übertretungsverfahren einleiten sowie den Entzug oder die Reduzierung der den Parteien zustehenden Wahlsubvention vorschlagen.
Um die Einhaltung der in der Wahlordnung vorgesehenen Verpflichtungen durch die politischen Parteien zu erleichtern, hat der Rechnungshof es für angebracht gehalten, diese Anweisung mit dem Ziel zu erarbeiten, die Anforderungen an die Prüfung der Rechenschaftsberichte der Parlamentswahlen vom 26. Juni 2016 sowie den Umfang und die Anforderungen an die Buchführung und die Belege zu präzisieren, die gemäß Wahlrecht dem Rechnungshof vorgelegt werden müssen.
Die Übermittlung der Rechenschaftsberichte an den Rechnungshof muss in elektronischer Form erfolgen.
Die Anweisung kann auf der Webseite des spanischen Rechnungshofs abgerufen werden:
http://www.tcu.es/tribunal-de-cuentas/es/la-institucion/Documentos-Oficiales/index.html