Protokolle zur Prävention und Bekämpfung von Belästigung in Unternehmen
Belästigung ist derzeit ein Problem, das die Unternehmen zutiefst beunruhigt. In vielen Fällen verfügen nicht die Unternehmen weder über Protokolle zur Prävention von Belästigungen noch über Maßnahmen, die zu ergreifen sind, wenn ein auffälliges Belästigungsverhalten festgestellt wird.
Es ist darauf hinzuweisen, dass es in Spanien keine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen gibt, ein Protokoll zur Verhinderung und Bekämpfung von Belästigungen zu entwickeln. Es ist jedoch im Gesetz 31/1995 über die Verhütung von Berufsrisiken und im Organgesetz 7/2007 über die Gleichstellung von Männern und Frauen implizit enthalten.
Es wird daher empfohlen, dass die Unternehmen zuvor Verfahren für die Handhabung solcher Situationen festlegen. Diese Verfahren müssen den Bestimmungen der geltenden Tarifverträge entsprechen, da sie bereits spezifische Maßnahmen beinhalten können.
Inhalt der Protokolle zur Prävention und Maßnahmen bei Belästigungen
Hinsichtlich des Inhalts dieser Protokolle sind im Allgemeinen zwei Arten von Verfahren vorgesehen: ein informelles Verfahren und ein formelles Verfahren.
Das informelle Verfahren dient dazu, Beschwerden zu analysieren und Fälle aufzudecken, in denen es Hinweise auf ein verletzendes Verhalten gibt. Im Allgemeinen umfasst dieses Verfahren Maßnahmen wie die genaue Untersuchung der Beschwerde, ein Gespräch mit dem beschwerdeführenden Arbeitnehmer oder den Versuch, die Parteien wieder zusammenzubringen.
Wenn nach diesem Verfahren aufgrund der Schwere des Sachverhalts davon ausgegangen wird, dass die Untersuchung fortgesetzt werden sollte, wird die formelle Phase aktiviert. In dieser Phase ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die Bestimmungen der Tarifverträge zu Abmahnungen und Disziplinarverfahren eingehalten werden.
Die folgenden Aktionen sind im Allgemeinen in diesem Verfahren enthalten:
- Ernennung eines Instrukteurs: in der Regel eine Person von außerhalb des Unternehmens, die ein objektives Urteil über die Situation abgeben kann
- Befragung des mutmaßlichen Täters, des Beschwerdeführers und der Zeugen: In dieser Phase ist es ratsam, die Betroffenen über die Vertraulichkeit des Verfahrens zu informieren.
- Falls erforderlich, kann der mutmaßliche Täter von der Arbeit suspendiert und die Bezahlung eingestellt werden, sofern dies nicht durch den einschlägigen Tarifvertrag verboten ist.
- Prüfung der Beweislage, Verfassung einer Beweiswürdigung und gegebenenfalls des Vorschlags für eine Strafe
- Mitteilung des Unternehmens an die Parteien über die Entscheidung.
Schließlich ist es wichtig, die Verpflichtung des Unternehmens und der beteiligten Arbeitnehmer zu betonen, jederzeit die Vertraulichkeit des Verfahrens und die Würde der beteiligten Personen zu respektieren.