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Organisation von internationalen Tennisturnieren und deren Gerichtsbarkeit

29/02/2024
| Dr. Sven Wassmer
Organisation von internationalen Tennisturnieren und deren Gerichtsbarkeit

Die Organisation des professionellen Tennissports ist relativ komplex, nachdem sie auf mehrere Verbände aufgeteilt ist. Zunächst ist der Internationale Tennisverband (ITF) für die Organisation der vier Grand-Slam-Turniere, des Davis Cups, des Billie Jean Cups und, im Auftrag des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), des Tennisturniers der Olympischen Spiele zuständig. Bezüglich anderer Profiturniere ist zu unterscheiden zwischen der Women's Tennis Association (WTA), welche für die Organisation von Damentennisturnieren zuständig ist, und deren Pendant im Herrentennis, der Association of Tennis Professionals (ATP). Darüber hinaus existieren von nationalen Verbänden organisierte Preisgeldturniere, und auch die ITF veranstaltet ihre eigenen Turnierserien (ITF Tours).

Wenn die Organisation von Turnieren auf mehrere Organisationen aufgeteilt ist, hängt das gerichtliche oder schiedsgerichtliche Verfahren natürlich auch davon ab, bei welchem Wettbewerb der Streitfall aufgetreten ist. Obwohl auch die WTA und die ATP ihre eigenen Zuständigkeitsregeln haben, werden wir uns im Folgenden auf die Regeln der ITF konzentrieren. Gemäß Artikel 33 ihrer Satzung verfügt die ITF über zwei eigene Rechtsprechungsorgane, zum einen das Interne Schiedsgremium (Panel) und zum anderen das Unabhängige Gericht (Gericht).

Neben der Aufsichtstätigkeit wird das Panel in "erster Instanz" tätig, wenn es über einen möglichen Regelverstoß einer den ITF-Regeln unterliegenden Person unterrichtet wird, und in diesem Rahmen ist es befugt, Untersuchungen durchzuführen, wobei die Nichtkooperation mit dem Panel einen Verstoß gegen ITF Normen darstellen kann. Darüber hinaus fungiert das Panel als zweite Instanz bei Entscheidungen, die von anderen Personen oder Einrichtungen im Rahmen der ITF-Regeln getroffen werden, wie z. B. von nationalen Verbänden. In der Praxis befasst sich das Panel (fast) ausschließlich mit Disziplinarangelegenheiten, z. B. mit Sanktionen bei Verstößen gegen die ITF-Regeln.

Im Gegensatz zum Panel kann das Gericht als ein Schiedsgericht angesehen werden, und es ist für die ITF sehr wichtig, die für Schiedsverfahren erforderlichen Verfahrensgarantien einzuhalten, wie z.B. Recht auf Anhörung und vordefinierte Verfahren. Zu diesem Zweck hat sie die Firma Sport Resolutions mit der Organisation und Durchführung der Schiedsverfahren beauftragt. Das Gericht ist für erstinstanzliche Angelegenheiten und für Berufungen gegen Entscheidungen des Panels und anderer Stellen zuständig. Obwohl vertragliche Streitigkeiten nicht von seiner Zuständigkeit ausgenommen sind, sind die meisten vor das Schiedsgericht gebrachten Angelegenheiten disziplinarischer Natur. Schließlich ist in der Verfahrensordnung des Gerichts der Court of Arbitration for Sport (CAS) ausdrücklich als Instanz gegen seine Entscheidungen vorgesehen, auch wenn bestimmte Entscheidungen nicht angefochten werden können, z. B. solche, die in der Eigenschaft als Berufungsinstanz getroffen werden.

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