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Öffentliche Konsultation des ICAC über einen Vorschlag zur Änderung des Allgemeinen Kontenrahmens

30/03/2020
| Michael Lochmann
Öffentliche Konsultation des ICAC über einen Vorschlag zur Änderung des Allgemeinen Kontenrahmens

Am vergangenen 28. Februar 2017 veröffentlichte das spanische ICAC auf seiner Webseite einen Aufruf für eine öffentliche Konsultation zur geplanten Änderung des Allgemeinen Kontenrahmens und der Vorschriften für die Aufstellung von konsolidierten Jahresabschlüssen, damit interessierte Bürger, Verbände und andere Organisationen ihre Meinungen zu den aufgeworfenen Punkten vorbringen konnten.

Die Konsultation beabsichtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit vor der Vorbereitung des Entwurfs einer Verordnung zur Änderung des Allgemeinen Kontenrahmens (PGC), verabschiedet durch das Königliche Dekret 1514/2007 vom 16 November, und der Vorschriften für die Aufstellung von konsolidierten Jahresabschlüssen (NOFCAC), verabschiedet durch das Königliche Dekret 1559/2010, vom 17. September, zu verbessern.

Die geplante Änderung strebt die Vereinheitlichung der spanischen und der internationalen Rechnungslegungsstandards unter Berücksichtigung einer angemessenen Vergleichbarkeit der Finanzinformationen an, wobei gleichzeitig die durch International Financial Reporting Standard (IFRS) 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ und IFRS 9 „Finanzinstrumente“ eingeführtenVerbesserungenaufgenommenenwerdensollen.IFRS15betrifft die Erfassung der Erlöse aus dem Verkauf von Waren, Dienstleistungen und anderen Verträgen zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden. Die Verbesserungen bei IFRS 9 betreffen die wahrheitsgetreue Darstellung der Steuerung der Finanzinstrumente.

Gleichzeitig soll die geplante Änderung die besonderen Eigenschaften von kleinen und mittleren Unternehmen sowie im Allgemeinen der nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften berücksichtigen.

Es ist vorgesehen, dass die Änderung des Allgemeinen Kontenrahmens und der Vorschriften für die Aufstellung von konsolidierten Jahresabschlüssen für die ab dem 1. Januar 2018 begonnenen Geschäftsjahre anzuwenden ist.

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