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Non-Disclosure-Agreements und ihre Wichtigkeit in M&A-Geschäften

31/10/2022
| Alba Ródenas Borràs, LL.M., Lucca Schubert
Non-Disclosure-Agreements und ihre Wichtigkeit in M&A-Geschäften

Wie bereits im letzten Beitrag beschrieben, treten bei M&A-Geschäften große datenschutzrechtliche Risiken auf. Wie jedoch geschäftsbezogene Betriebsgeheimnisse geschützt werden können, sollen in diesem Newsletter thematisiert werden.

Nehmen Unternehmen miteinander ernsthafte Verhandlungen über einen Merger oder eine Acquisition auf, so wird einer der ersten Schritte der Abschluss eines Non-Disclosure-Agreements sein. Eine solche Verschwiegenheitserklärung verpflichtet beide Parteien zum streng vertraulichen Umgang mit Geschäftsgeheimnissen der Gegenseite. Das NDA sollte hierbei all diejenigen Informationen, Unterlagen, Gegenstände und sonstige vertrauliche Daten umfassen, die besonderen Schutz bedürfen.

Doch welche Sicherungsmittel haben die verpflichteten Parteien, um einander zur Erfüllung anzuhalten? Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung kann sich ein Anspruch auf den Ersatz des entstandenen Schadens nach sich ziehen. Wenn aber beispielsweise Patente verletzt werden, die das Kerngeschäft eines Unternehmens betreffen, so entstehen oft irreparable Schäden an der zukünftigen Geschäftsstrategie, die unmöglich genau beziffert werden können. Auf diesen Unklarheiten einen Schadensersatzanspruch aufzubauen ist schier unmöglich, weshalb es sich anbietet, bereits im Voraus eine Vertragsstrafe zu vereinbaren. Denn, wenn eine der Parteien vertragsbrüchig wird, so kann in jedem Fall der genannte Strafbetrag gefordert werden. Außerdem befreit sie von der Nachweispflicht einer etwa eingetretenen Schadenshöhe und erleichtert sich damit die Kompensation, zum anderen sorgt eine Vertragsstrafe für einen Anreiz zur beiderseitigen Einhaltung des Vertrags.

Jedoch ist hier Vorsicht geboten, denn das deutsche und das spanische Recht unterscheiden sich an dieser Stelle stark in ihren Regelungen. Ist im Vertrag eine Klausel vereinbart worden, die den einen Teil dazu berechtigt, eine Vertragsstrafe zu fordern, so erlaubt das deutsche Recht problemlos die Forderung eines weiteren Ersatzes, falls der Schaden über der vereinbarten Strafe liegt.

 Auf der anderen Seite sorgt das spanische Recht für einen Stolperstein, denn laut dem Código Civil ersetzt die Vertragsstrafe die Möglichkeit zur Forderung eines Schadensersatzes. Um dies zu verhindern, muss ausdrücklich in einer Vertragsklausel festgehalten werden, dass die Möglichkeit zur Schadensersatzforderung auch weiterhin bestehen soll, obwohl eine Vertragsstrafe vereinbart wird.

Vor allem für diejenigen, die nicht im spanischen Recht bewandert sind, kann dies eine ungewollte Überraschung bergen, denn sie bleiben voraussichtlich auf ihren Schäden sitzen. An dieser Stelle lohnt es sich, einen Juristen hinzuzuziehen, der weiß, wie diese Gefahren umschifft werden können.

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