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Nicht-Residenten mit indirektem Immobilienbesitz in Spanien – Vermögensteuer

31/10/2022
| Cristina Sanz
Nicht-Residenten mit indirektem Immobilienbesitz in Spanien – Vermögensteuer

Am 13. September 2022 erließ die spanische Generaldirektion für Steuern („DGT“) eine verbindliche Entscheidung, die nicht in Spanien ansässige natürliche Personen betrifft, die indirekt Immobilien in Spanien besitzen. Mit dieser Entscheidung bestätigt die DGT, dass der Besitz von Anteilen oder Beteiligungen an nicht ansässigen Unternehmen, die direkt oder indirekt Immobilieninvestitionen in Spanien halten, keine Vermögensteuer in Spanien auslöst.

Im vorliegenden Fall handelt es sich bei dem Betroffenen um eine in Deutschland steuerlich ansässige natürliche Person, die 100 % der Anteile an einem deutschen Unternehmen hält, das über andere nicht ansässige Unternehmen Eigentümer einer Immobilie auf Mallorca ist. Unter dieser Annahme stellt die DGT fest, dass der Steuerpflichtige nicht der Vermögensteuer unterliegt, da er nicht der (direkte) Eigentümer von in Spanien befindlichen Immobilien ist.

Diese Verlautbarung ist insofern von Bedeutung, als sie für viele Nichtresidenten, die über ausländische Unternehmen Immobilien in Spanien besitzen, eine größere Rechtssicherheit schafft. In Fällen, in denen die Vermögensteuer in ähnlichen Situationen gezahlt wurde, sollte die Möglichkeit geprüft werden, eine Rückerstattung der zu Unrecht gezahlten Beträge und der entsprechenden Verzugszinsen zu beantragen.

In der Vergangenheit hatte die DGT anders entschieden und darauf hingewiesen, dass Nichtresidenten, die indirekt Immobilien in Spanien besitzen, in Spanien mit der Vermögensteuer veranlagt werden, z.B. wenn die Immobilien mehr als 50 % der Vermögenswerte des Unternehmens ausmachten.

In diesem Urteil vom 13. September 2022 bestätigt die DGT, dass natürliche Personen, die Anteile oder Beteiligungen an ausländischen Unternehmen halten, die direkt oder indirekt Immobilien in Spanien besitzen, in Spanien nicht für den indirekten Besitz der genannten Immobilien besteuert werden.

Letztendlich empfehlen wir, vorsichtig zu sein und jeden Fall genau zu analysieren, insbesondere in den Fällen, in denen die direkten oder indirekten Eigentümer der in Spanien gelegenen Immobilien steuerlich transparente (oder halbtransparente) ausländische Unternehmen sind, wie z.B. Trusts, deutsche KGs oder GmbH & Co KGs.

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