Neuigkeiten zur Ausschüttung von Dividenden (Urteil vom Spanischen Obersten Gerichtshof Nr. 9/2023, vom 11. Januar 2023)
Am 11. Januar 2023 erließ der Spanische Oberste Gerichtshof („TS“) das Urteil Nr. 9/2023, in dem der TS die Feststellung einer Dividendenausschüttung seitens eines Gerichts für gültig erklärte, um so den wirksamen gerichtlichen Schutz des Minderheitsaktionärs im Rahmen der Anfechtung eines Gesellschaftsbeschlusses über die Gewinnverwendung nicht zu beeinträchtigen.
Im vorliegenden Fall hatte die betroffene Gesellschaft die seit ihrer Gründung erzielten Gewinne den Rücklagen zugeführt, mit Ausnahme der in 2011 erzielten Gewinne, von denen etwa 75% als Dividenden ausgeschüttet wurden, während der Rest den Rücklagen zugeführt wurde. Angesichts der systematischen Einbehaltung von Gewinnen beschloss der Minderheitsgesellschafter die Gewinnverwendungsbeschlüsse anzufechten, unter der Begründung, dass die Mehrheit die genannten Beschlüsse in rechtsmissbräuchlicher Weise gefasst habe.
Bei der Analyse des Falles erinnert der TS an die drei - kumulativen - Anforderungen, die für die Bewertung der Rechtsmissbräuchlichkeit seitens der Mehrheit bei der Verabschiedung von Gesellschaftsbeschlüssen festgelegt sind: (i) der Beschluss entspricht nicht einem angemessenen Bedarf der Gesellschaft; (ii) er wurde von der Mehrheit in ihrem eigenen Interesse angenommen; und (iii) er verursacht einen ungerechtfertigten Schaden für die anderen Aktionäre.
Das Ziel bestand darin, dem Minderheitsaktionär den wirtschaftlichen Profit aus den von der Gesellschaft erzielten Gewinnen zu entziehen, ohne dass dafür ein angemessenes und gerechtfertigtes Bedürfnis bestand, was den Obersten Gerichtshof darin bestärkt, dass es sich um einen eindeutigen Fall einem von der Mehrheit rechtsmissbräuchlich zum Nachteil des Minderheitsaktionärs getroffenen Beschlusses handelt. Vor diesem Hintergrund prüft der TS, ob die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit des Beschlusses dazu führt, dass ein Gericht die Ausschüttung von Dividenden auferlegt. Der TS weist darauf hin, dass der Anspruch auf Dividende nur dann entsteht, wenn die Hauptversammlung einen entsprechenden Beschluss fasst. Im untersuchten Fall konnte die Hauptversammlung, nachdem die Gesellschaft einen Gewinn erzielt hatte und ihre Rücklagen gedeckt waren, entscheiden, ob das Ergebnis den Rücklagen/Dividenden zugeführt werden sollte. Wenn die erste Option für unwirksam erklärt wird, bleibt nur die Genehmigung der Dividendenausschüttung; andernfalls wird ein unvollständiger Beschluss gefasst, wobei die Genehmigung der Ergebnisverwendung eine fällige Folge der Genehmigung des Jahresabschlusses ist.
Aus diesem Grund kommt der TS zu dem Schluss, dass keine Einwände dagegen bestehen, dass das Gericht in einem Fall wie dem untersuchten die Ausschüttung von Dividenden erklärt, da andernfalls der „wirksame gerichtliche Schutz des Minderheitsaktionärs beeinträchtigt würde, wenn sich die Entscheidung des Gerichts darauf beschränken würde, der Anfechtung stattzugeben und den Beschluss für nichtig zu erklären“.