Neuigkeiten in Sachen International Financial Reporting Standards (IFRS)
Am vergangenen 9. November 2017 hat das Amtsblatt der Europäischen Union (ABI) mehrere Verordnungen zur Übernahme verschiedener internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS) durch die Europäische Union verabschiedet.
Diese Rechnungslegungsstandards sind innerhalb der jeweils vorgesehenen Fristen verbindlich von all denjenigen Unternehmen anzuwenden, die ihre Jahresabschlüsse auf der Grundlage der in Europa übernommenen IFRS aufstellen. Da es sich um europäische Verordnungen handelt, sind diese direkt anwendbar und erfordern keine Übernahme in die nationale Gesetzgebung jedes Mitgliedstaates.
Insgesamt werden die folgenden Rechnungslegungsstandards übernommen bzw. geändert: IFRS 4 (Versicherungsverträge), 7 (Kapitalflussrechnungen), 12 (Ertragsteuern), 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) und 16 (Leasingverhältnisse).
Die wichtigsten Änderungen betreffen IFRS 15 und 16:
IFRS 15: Es wurden mehrere Änderungen vorgenommen, insbesondere in denjenigen Fällen, in denen der Vertrag über den Verkauf oder die Erbringung von Dienstleistungen verschiedene vom Anbieter der Dienstleistung oder des Produktes zu erfüllende Verpflichtungen enthält.
IFRS 16: Wesentliche Änderungen werden bei der Bilanzierung von Miet- bzw. Leasingverträgen und der Bilanzierung der sogenannten ausserbilanziellen Verpflichtungen vorgenommen. Bislang wurde nur der in jeder Periode angefallene Leasingbetrag als Aufwand erfasst, ohne dass der aus dem Leasingvertrag entstandene immaterielle Vermögensgegenstand aktiviert bzw. die Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber aus den noch nicht fälligen Leasingzahlungen erfasst wurden. Mit den neuen Vorschriften verschwindet die Unterscheidung zwischen finanziellen und operativen Leasingverträgen und der Leasingaufwand wird anhand der Abschreibung des entsprechenden Vermögenswertes erfasst, anstatt als Mietaufwand betrachtet zu werden.