Neue Vorlagen für die Offenlegung der Jahresabschlüsse im Handelsregister veröffentlicht
Am 27. März hat der spanische Staatsanzeiger zwei Verordnungen veröffentlicht, mit denen die neuen Vorlagen für die Offenlegung der Einzelabschlüsse und der konsolidierten Jahresabschlüsse im Handelsregister genehmigt werden. Beide Verordnungen, JUS/319/2018 für die Einzelabschlüsse und JUS/318/2018 für die konsolidierten Abschlüsse, enthalten die Änderungen, die bereits im Jahr 2017 mit den Verordnungen JUS/470/2017 und JUS/471/2017 eingeführt wurden sowie eine Aktualisierung der technischen Spezifikationen für den elektronischen Datenträger in Anhang II und der Fehlerprüfungen in Anhang III der Verordnungen als Folge der gesetzlichen Änderungen seit der Veröffentlichung der genannten Verordnungen.
Im Rahmen dieser Änderungen nimmt die Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf die Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen und Informationen über Diversität bestimmter grosser Unternehmen und bestimmter Gruppen eine wesentliche Rolle ein, mit dem Ziel, Risiken zur Verbesserung der Nachhaltigkeit zu ermitteln und das Vertrauen von Anlegern, Verbrauchern und der Gesellschaft im Allgemeinen zu stärken, weshalb hierfür die Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen erweitert wird, wie z.B. soziale und umweltbedingte Faktoren.
Hinsichtlich der Verordnung JUS/319/2018 betrifft die wichtigste Neuerung bei den offenzulegenden Informationen die Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 in Bezug auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. In einem neuen Vordruck muss nun die Identität des wirtschaftlichen Eigentümers der Gesellschaft offengelegt werden.
Beide Verordnungen traten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft.