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Neue Verpflichtung der Unternehmen zur täglichen Arbeitszeiterfassung

29/03/2019
| Sandra Burmann, Carlota Aguirre de Cárcer Luitjens
Neue Verpflichtung der Unternehmen zur täglichen Arbeitszeiterfassung

Die Verpflichtung zur täglichen Erfassung der Arbeitszeit ist nunmehr eine Realität. Nach Veröffentlichung am vergangenen 12. März 2019 des Königlichen Gesetzesdekrets 8/2019, vom 8. März, über dringende Maßnahmen des Sozialschutzes und zur Bekämpfung der Prekarität der Arbeitszeiten, besteht die Verpflichtung aller Unternehmen, täglich die Arbeitszeit der gesamten Belegschaft zu registrieren. Diese tägliche Arbeitszeiterfassung muss zwingend sowohl den Beginn als auch das Ende der Arbeitszeit jedes einzelnen Mitarbeiters festhalten. Daher ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine exakte Registrierung der Arbeitszeit aller seiner Mitarbeiter in den verschiedenen Arbeitszentren vorzunehmen, die täglich erfolgen muss und die während eines Zeitraums von vier Jahren zu verwahren ist, um den Arbeitnehmern, den Gewerkschaften und der Arbeitsinspektion zur Verfügung zu stehen.
Das Königliche Gesetzesdekret gibt dabei kein konkretes System zur Registrierung der Arbeitszeiten vor, sondern erlaubt es, die tägliche Erfassung sowohl anhand eines entsprechenden Dokumentes oder mittels eines Registrierungssystems oder mittels jeden anderen Mittels zu erfüllen, das in beweiskräftiger Form die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst.

Die neue Vorschrift führt zudem zu einer Änderung des Gesetzes über die Verstöße gegen die Sozialordnung: Der Verstoß gegen die Verpflichtung der Unternehmen zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit kann mit einer Sanktion geahndet werden, die sich je nach Schweregrad auf einen Betrag von zwischen 626.-Euro und 6250.- Euro beläuft. Die Verpflichtung zur täglichen Registrierung der Arbeitszeit wird am 12. Mai 2019 in Kraft treten, so dass die Unternehmen in Spanien in weniger als zwei Monaten das entsprechende Erfassungssystem eingeführt haben müssen, um dieser neuen Verpflichtung nachzukommen.

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