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Neue Urteile des spanischen Obersten Gerichtshofes bezüglich der Kosten der Vertragsschließung in Hypotheken

30/03/2018
| Enrique Castrillo de Larreta-Azelain
Neue Urteile des spanischen Obersten Gerichtshofes bezüglich der Kosten der Vertragsschließung in Hypotheken

Vor einigen Monaten haben wir uns auf diesen Seiten mit dem Urteil der 1. Kammer (Zivilkammer) des spanischen Obersten Gerichtshofes vom 23. Dezember 2015 befasst, welches eine Klausel eines Hypothekendarlehens, die dem Verbraucher die Kosten der Vertragsschließung, die in Folge der notariellen Beurkundung und der Registrierung des Vertrages entstehen, sowie die Zahlung der Urkundensteuer auferlegte, wegen Missbräuchlichkeit für nichtig erklärte.

Hinsichtlich der Urkundensteuer (“Actos Jurídicos Documentados-IAJD”) generierte das Urteil eine gewisse Polemik, weil es im Widerspruch zu anderen früheren Urteilen der 3. Kammer (Kammer für Verwaltungssachen) des Obersten Gerichtshofes stand, die festgestellt hatten, daß die bei Bestellung einer Hypothek zur Besicherung eines Darlehens anfallende Urkundensteuer gemäß der Steuergesetzgebung vom Darlehensnehmer zu entrichten ist und nicht von der Bank.

Vor kurzem hat sich die 1. Kammer erneut zu diesem Thema geäußert. In diesem Fall weicht sie von ihrer bisherigen Auffassung ab und entscheidet im Einklang mit der von der 3. Kammer vertretenen Auffassung. In den beiden Entscheidungen vom 15. März 2018 (Nr. 147 und 148) urteilt die 1. Kammer, dass unabhängig davon, dass die Verpflichtung des Darlehensnehmers zur Zahlung der Steuer in einer missbräuchlichen und somit nichtigen Klausel enthalten ist, ist der Darlehensnehmer auf jeden Fall zur Zahlung der Steuer verpflichtet, weil er gemäß der Steuergesetzgebung der Steuerpflichtige ist.

Diese neue Auslegung wird sicher dazu führen, dass die Betroffenen zweimal überlegen, bevor sie bei der Bank die Kosten der Hypothekenbeurkundung reklamieren, da die Urkundensteuer in der Regel 30 % bis 50 % dieser Kosten darstellt.

Allerdings ist dieses Thema hiermit noch nicht abgeschlossen, da verschiedene Verbände bereits angekündigt haben, dass sie die Gerichte der EU anrufen werden, so dass mit neuen Überraschungen gerechnet werden muss.

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