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Neue Tabelle für die Bewertung von Verkehrsunfallschäden

30/11/2015
Neue Tabelle für die Bewertung von Verkehrsunfallschäden

Am 1.1.2016 tritt die Ley 35/2015 de valoración de daños y perjuicios causados en accidentes de circulación in Kraft, welche den Schutz der Verkehrsunfallopfer durch erheblich erhöhte Schadensersatzbeträge verbessert.

Für einen Verkehrsunfalltoten im Alter von 40 Jahren, verheiratet, mit drei minderjährigen Kindern und einem Jahreseinkommen von 38.000 € beträgt der Höchstsatz des Schadensersatzes heutzutage 335.519,31 € und wird ab 2016 auf 671.480,94 € angehoben.

Für einen Verkehrsunfallverletzten mit einem Jahreseinkommen von 60.000 €, der eine Beinamputation auf Kniehöhe erleidet, beträgt heutzutage die maximale Entschädigung 350.000 €, die ab 2016 auf 750.000 € angehoben wird.

Für einen minderjährigen Schwerverletzten der nach einem Verkehrs-unfall querschnittsgelähmt ist, beträgt der heutige Schadensersatz bis zu 1.300.000 € und wird ab 2016 bis zu 3.500.000 € betragen. Dieser erheblich erhöhte Betrag resultiert daraus, dass zum Schaden auch der Verlust an Lebensqualität, der entgangenen Gewinn, künftige Behandlungskosten so-wie die Kosten für eine behinderungsgerechte Ausgestaltung der Wohnung und die Inanspruchnahme von Pflegepersonal hinzu gerechnet wird.

Diese schaurigen Ziffern sollten uns alle zu noch mehr Vorsicht im Straßenverkehr ermahnen! Kein Alkohol am Steuer, keine Marathon-fahrten in einem Ruck nach Deutschland, keine Geschwindigkeitsüber-schreitungen und Sicherheitsgurt auch bei kurzen Fahrten im Taxi!

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