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Neue reduzierte Mehrwertsteuersätze in der EU

29/04/2022
| Gustavo Yanes Hernández
Neue reduzierte Mehrwertsteuersätze in der EU

In jüngster Zeit war die Herabsetzung der Mehrwertsteuersätze auf Gesundheitsprodukte, Masken, Strom, etc. aufgrund der Pandemie und der aktuellen Wirtschaftslage, die z.T. durch den Krieg in der Ukraine verursacht wurde, immer wieder Gegenstand gesellschaftlicher und politischer Diskussionen. Die aktuellen EU-Vorschriften zur Mehrwertsteuer waren fast 30 Jahre alt; um sie mit den politischen Zielen der EU in Einklang zu bringen, wurde ihre Modernisierung daher als notwendig erachtet.

Vor diesem Hintergrund wurde am 6. April 2022 schließlich die Richtlinie des Europäischen Rates veröffentlicht, die als eine der wichtigsten Neuerungen die Anpassung der Regelung zu den reduzierten Mehrwertsteuersätzen vorsieht. Mit der Neuregelung sollen die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Anwendung der Steuersätze und der Anpassung der Mehrwertsteuervorschriften an die gemeinsamen Prioritäten der EU erhalten, wie den Kampf gegen den Klimawandel, die Förderung der Digitalisierung und den Schutz der öffentlichen Gesundheit. Mit anderen Worten werden zur Umsetzung der politischen Agenda der EU also bestimmte Branchen und Aktivitäten begünstigt, in diesem Fall durch die Herabsetzung der Mehrwertsteuersätze.

So wird beispielsweise das Verzeichnis der Gegenstände und Dienstleistungen erweitert, auf die die Mitgliedstaaten die reduzierten Mehrwertsteuersätze anwenden können. Zu diesen zählen Gegenstände, die dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung dienen, einen Einfluss auf die Abschwächung des Klimawandels haben oder den sog. digitalen Wandel unterstützen. Gleichsam werden Steuervorteile für Gegenstände aufgehoben, die als umweltschädlich eingestuft werden können, und die Mitgliedstaaten zur Abschaffung bestehender Steuerbegünstigungen für Gegenstände und Dienstleistungen bis 2032 aufgefordert werden, die mit dem European Green Deal nicht vereinbar sind. Innerhalb der EU verschiebt sich somit das Gleichgewicht der Wettbewerbsfähigkeit zugunsten klimafreundlicher und zuungunsten klimaschädlicher Branchen.

Zudem zielen die Änderungen der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie darauf ab, schrittweise das Mehrwertsteuersystem so anzupassen, dass die Steuer in dem Ansässigkeitsland des Verbrauchers und nicht im Ansässigkeitslands des Lieferanten oder Dienstleisters zu zahlen ist. Aus dem gleichen Grund soll die harmonisierte Neuregelung hinsichtlich der Anwendung der reduzierten Steuersätze die Existenz von Problemen des unlauteren Wettbewerbs innerhalb der EU vermeiden.

Es zeigt sich: Nach und nach werden steuerliche Anreize in der direkten und indirekten Besteuerung immer mehr auf die Stärkung des Umweltschutzes ausgerichtet – ein Signal an klimaschädliche Industrien, ihre Aktivitäten an die politische Agenda der EU anzupassen.

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