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Neue Rechtsauskünfte im BOICAC Nr. 105

31/05/2016
| Michael Lochmann
Neue Rechtsauskünfte im BOICAC Nr. 105

Ende April hat das spanische ICAC auf seiner Webseite vier neue Auskünfte zum Rechnungswesen aus der Ausgabe Nr. 105 des BOICAC vom März 2016 veröffentlicht.

Auskunft 1 behandelt die Bilanzierung der Rückzahlung einer öffentlichen Beihilfe. Die um Rat fragende Gesellschaft hat eine landwirtschaftliche Beihilfe zurückzahlen müssen und gegen den Rückzahlungsbeschluss verwaltungsgerichtliche Klage eingelegt.

Auskunft 2 bezieht sich auf die Bilanzierung von unentgeltlich erbrachten Anwaltsleistungen seitens einer Anwaltskanzlei durch eine gemeinnützige Einrichtung. Beide Gesellschaften haben eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, durch welche die Anwälte der Kanzlei freiwillig Rechtsberatung in den von der gemeinnützigen Einrichtung ausgewählten Projekten leisten.

Auskunft 3 bezieht sich auf die Bilanzierung des Steuereffektes im Zusammenhang mit Kapitalbeihilfen bei Unternehmen, die offene steuerliche Verlustvorträge haben. Zum Zeitpunkt der Bilanzierung der Kapitalbeihilfe im Eigenkapital ist ein passiver latenter Steuerposten zu bilden, der in dem Masse aufgelöst wird, in dem die Beihilfe in die Gewinn-und Verlustrechnung überführt wird.

Auskunft 4 behandelt die Bilanzierung von Erträgen, die während der Testphase von Sachanlagen erwirtschaftet werden. In diesen Fällen sind alle Aufwendungen, die bis zur Herstellung der Funktionsbereitschaft für Tests und Erprobungen anfallen, den Anschaffungs- oder Herstellungskosten hinzuzurechnen, wobei diese Aufwendungen durch die während der Testphase erwirtschafteten Erträge vermindert werden. Falls die Erträge die Aufwendungen übersteigen sollten, reduziert der übersteigende Betrag die Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Wie immer können die vollständigen Rechtsauskünfte hier abgerufen werden: http://www.icac.meh.es/Consultas/Boicac/Buscador.aspx

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