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Neue Rechtsauskünfte BOICAC 124

31/03/2021
| Michael Lochmann
Neue Rechtsauskünfte BOICAC 124

Ende Januar hat das spanische ICAC drei neue Rechtsauskünfte zum Rechnungswesen aus dem BOICAC Nummer 124 vom Januar 2021 veröffentlicht.

Rechtsauskunft 1: Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer in Unternehmen, die wegen COVID-19 Kurzarbeit durchgeführt haben.

Die Vorschriften für die Aufstellung des Jahresabschlusses sehen vor, dass „zur Bestimmung der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer alle Personen berücksichtigt werden, die während des Geschäftsjahres eine Beziehung zum Unternehmen haben oder hatten, gemittelt nach der Zeit, während der sie beschäftigt waren“. Mit anderen Worten, alle Personen einschließlich der Führungskräfte, die in einem Unternehmen arbeiten und durch einen Arbeitsvertrag mit diesem verbunden sind, werden als Arbeitnehmer des Unternehmens gezählt. In Übereinstimmung mit den geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften führt die Kurzarbeit nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern zu einer befristeten Aussetzung der Arbeitsverträge der betroffenen Arbeitnehmer, so dass diese für die Ermittlung der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer berücksichtigt werden müssen, gemittelt nach der Zeit, in der sie während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt waren.

Rechtsauskunft 2: Erwerb eines Vermögenswertes für eine Spende an eine gemeinnützige Organisation.

Die Rechtsauskunft befasst sich mit dem bilanziellen Ausweis von Computern, die für eine Spende an eine gemeinnützige Organisation oder einen Verein erworben wurden. Es wird die Frage behandelt, ob das Unternehmen die Computer als Anlagevermögen bilanzieren und planmäßig abschreiben sowie den Verlust aus dem Abgang zum Zeitpunkt der Spende berücksichtigen muss. Das ICAC gelangt zu dem Schluss, dass zur Beantwortung der Frage geklärt werden muss, ob die Computer die Anforderungen für eine Bilanzierung als Sachanlage erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre die Anschaffung direkt als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Rechtsauskunft 3: Bürgschaft eines Gesellschafters zur Besicherung eines Mietvertrags.

Die Rechtsauskunft betrifft einen Mietvertrag, bei dem der Vermieter die Gestellung einer Bankgarantie als Sicherheit verlangt hat. Da es der anmietenden Gesellschaft nicht gelang, die Bankgarantie einzuholen, hat der Mehrheitsgesellschafter diese unterzeichnet, wobei er seinerseits zur Absicherung der Bankgarantie einen Betrag in gleicher Höhe verpfändet hat. Es stellt sich die Frage, ob dieser Vorgang bei der Gesellschaft buchhalterisch zu erfassen ist. Das ICAC kommt zu dem Schluss, dass die Ansatz- und Bewertungsvorschrift „Geschäfte mit nahestehenden Parteien“ anzuwenden ist, sofern es sich um eine Transaktion eines Gesellschafters zugunsten der Gesellschaft handelt. Im Falle der Nichterfüllung durch das Unternehmen muss die Verbindlichkeit aus dem Mietvertrag aufgrund der Inanspruchnahme der Bankgarantie in eine Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter umgebucht werden.

Die Rechtsauskünfte stehen auf der Webseite des ICAC unter der folgenden Adresse zur Verfügung: https://www.icac.gob.es/contabilidad/consultas-boicac

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