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Neue E-Rechnungspflicht für Unternehmer in Spanien

31/10/2022
| Gustavo Yanes Hernández
Neue E-Rechnungspflicht für Unternehmer in Spanien

Die Digitalisierung schreitet in atemberaubender Geschwindigkeit voran und lässt auch Steuerfragen dabei nicht aus. Nun hat sie die elektronische Rechnungstellung erfasst, die gekommen ist, um dauerhaft zu bleiben. Nach den jüngsten Änderungen der spanischen Regierung erstreckt sich die Pflicht, E-Rechnungen im Rahmen von Geschäftsbeziehungen zu erstellen, zu verschicken und anzunehmen, nun auf alle Unternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibenden. Zweck der Vorschrift ist die Förderung der Nutzung der E-Rechnung bei Geschäften zwischen Unternehmern zur Digitalisierung der Geschäftsbeziehungen, Senkungen von Transaktionskosten und Förderung von Transparenz im Geschäftsverkehr. Zudem soll die Maßnahme wesentlich zur Eindämmung von Säumigkeit im Geschäftsverkehr beitragen.

Grundsätzlich sind Pflicht und Form der Rechnungstellung durch die Ausführungsnormen des spanischen Mehrwertsteuergesetz (LIVA) geregelt. Das neue Gesetz führt nun die Pflicht ein, dies elektronisch zu tun, wobei unterschiedliche Übergangsfristen gelten: Für Unternehmer mit einem Umsatz von mehr als acht Mio. Euro wird die E-Rechnung ein Jahr nach Entwicklung des Gesetzes durch Ausführungsverordnungen zwingend, für alle sonstigen Unternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibenden beträgt die Übergangsfrist zwei Jahre.

Zur Einhaltung der E-Rechnungsvorschriften müssen die internen Systeme bzw. Plattformen der Unternehmen kostenlos vernetzt und miteinander kompatibel sein. Sichergestellt sein müssen ferner die Vollständigkeit, Aufrechterhaltung und Unveränderlichkeit der Register ohne Interpolationen, Auslassungen oder Änderungen ohne entsprechende Aufzeichnung im Rechnungssystem. Hier stellt sich die Frage, ob die neuen Technologien (Blockchain, Cloud-Computing, etc.) in den neuen Rechnungssystemen eine wesentliche Rolle spielen werden. Aus Sicht des Autors ist diese Frage eindeutig mit Ja zu beantworten, und daher sollten Unternehmen beginnen, diese neuen Technologien in ihre Strukturen zu integrieren.

Da die Einführung der E-Rechnung mit erheblichen Kosten verbunden sein kann, und um die Maßnahme zu unterstützen, wurden im Rahmen der Agenda España Digital 2025 Subventionen vorgeschlagen, die eine großflächige Akquisition und Einführung von digitalen Lösungen gestatten; das Programm Digital Toolkit hat bspw. ein Gesamtsubventionsvolumen von drei Mrd. Euro. Im Rahmen einer Voranalyse des Digitalisierungsfortschritts des Unternehmens können Unternehmen ihren Digitalisierungsbedarf bestimmen, darunter auch die Einführung der E-Rechnung, und Subventionen beziehen, um auf dem Markt Produkte und Dienstleistung für die ihre effektive Umsetzung einzukaufen.

Es gibt also keine Ausreden mehr, um die Digitalisierung länger aufzuschieben. Der Autor empfiehlt zudem, die Digitalisierung nicht nur auf die Einführung der E-Rechnung zu beschränken, sondern Unternehmen tatsächlich umzugestalten, um die unternehmensinterne Effizienz zu erhöhen und das Angebot an Produkten und Dienstleistungen wettbewerbsfähiger zu machen.

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