Neue Beckham-Regelung
Mit Wirkung vom 1. Januar 2023 wurden Änderungen an der Sonderregelung des spanischen Einkommensteuergesetzes (IRPF) für in das spanische Hoheitsgebiet entsandte Arbeitnehmer eingeführt, die allgemein als "Beckham-Regelung" bekannt ist. Zur Erinnerung: Personen, die diese Regelung in Anspruch nehmen, können von einer niedrigeren Einkommen- und Vermögensteuer profitieren.
Nachstehend eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen:
Ab 2023 wird das Erfordernis der Nichtansässigkeit für Steuerzwecke in Spanien vor der Entsendung in dieses Land von 10 auf 5 Steuerzeiträume reduziert.
Außerdem wird der subjektive Anwendungsbereich der Regelung erweitert, da die Regelung nun auch von folgenden Personen in Anspruch genommen werden kann:
- Arbeitnehmer (außer Selbstständige/Freelancer), die als "digitale Nomaden" bezeichnet werden. Als "digitale Nomaden" gelten diejenige, die sich in das spanische Hoheitsgebiet begeben, um aus der Ferne zu arbeiten ("Telearbeit") und ausschließlich unter Einsatz von Computer-, Telematik und Telekommunikationssystemen, unabhängig davon, ob sie vom Arbeitgeber beauftragt wurden oder nicht.
- Gesetzliche Vertreter, unabhängig von ihrer Beteiligung an dem Unternehmen. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind jedoch gesetzliche Vertreter von sogenannten „Vermögensgesellschaften“, die eine Beteiligung von 25 % oder mehr halten. Offenbar will der Gesetzgeber verhindern, dass gesetzliche Vertreter von Unternehmen, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, von dieser Regelung profitieren können.
- Personen, die unternehmerische Wirtschaftstätigkeiten ausüben, sofern die Tätigkeit innovativ und von besonderem wirtschaftlichem Interesse für Spanien ist. Voraussetzung dafür ist ein positiver Bericht der zuständigen Amtsstelle der Allgemeinen Staatsverwaltung (ENISA).
- Hochqualifizierte Berufstätige, wenn sie Dienstleistungen für Jungunternehmen erbringen oder Ausbildungs-, Forschungs-, Entwicklungs- bzw. Innovationstätigkeiten ausüben und dabei nicht mehr als 40 % ihres Gesamteinkommens erhalten.
Neu ist, dass die Regelung auch für Ehepartner und Kinder gelten kann, sofern sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Unter anderem können diese Familienangehörigen die Beckham-Regelung nur dann in Anspruch nehmen, wenn die Summe ihrer steuerpflichtigen Einkünfte das zu versteuernde Einkommen des Beitragszahlers im gesamten Veranlagungszeitraum während der Anwendung der Regelung nicht übersteigt.
Daraus lässt sich schließen, dass diese Änderungen die Bedingungen der Beckham-Regelung verbessern, da ab 2023 mehr Personen in den Genuss dieser Regelung kommen können. Mit anderen Worten: Diese Änderungen erhöhen die Attraktivität Spaniens für Nicht-Residenten, die einen Wohnsitz in Spanien in Erwägung ziehen.