Nebeneffekte der Verrechnungspreisgestaltung - Begrenzung der Verwendung von Verlustvorträgen
Vor einigen Monaten wurde im spanischen Staatsanzeiger die 18. Zusatzbestimmung veröffentlicht, die vorübergehende Maßnahmen zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage im Rahmen der Steuerkonsolidierung vorsieht.
Auf den ersten Blick scheint diese Maßnahme für Unternehmen, die im Rahmen der Steuerkonsolidierung besteuert werden, zumindest umstritten zu sein, da für die Jahre ab 2023 nur noch 50 % der anfallenden Verlustvorträge abgezogen werden können. Mit anderen Worten, für einen Zeitraum von zwei Jahren wird die Abzugsfähigkeit von negativen Betriebsergebnissen der konsolidierten Gruppe eingeschränkt.
Bei der Behandlung dieses Themas müssen wir uns erneut auf die Verrechnungspreise konzentrieren. So könnte die Gestaltung der Verrechnungspreispolitik eine der interessantesten Alternativen sein, um die Ergebnisse von Konzernunternehmen neu zu kalibrieren und ein besseres Szenario im Hinblick auf die konsolidierte Besteuerung zu erreichen.
Bislang wurden Transaktionen mit verbundenen Parteien innerhalb konsolidierter Steuergruppen aufgrund ihrer unbedeutenden steuerlichen Auswirkungen bei der Gestaltung von Verrechnungspreisstrategien für multinationale Konzerne gar nicht berücksichtigt; trotzdem sollte daran erinnert werden, dass die Bestimmung eine Bewertung dieser Transaktionen nach dem Marktwertprinzip vorschreibt, obwohl keine Belege dafür vorgelegt werden müssen.
Eine detaillierte Analyse der Gewinn- und Verlustrechnungen der zu einer Gruppe gehörenden Unternehmen und eine Überprüfung ihrer Funktionsweise wird häufig zeigen, dass es Verrechnungspreisstrategien gibt, die dem Marktwertgrundsatz besser entsprechen und die Verlustvorträge vieler dieser Unternehmen beseitigen würden; dies würde wiederum zu einer Verringerung der Steuerbemessungsgrundlage ihrer Vertragspartner führen und eine Besteuerung zur Folge haben, die den Rechtsgrundsätzen des Steuersystems besser entspricht; all dies könnte zu einer Verbesserung der Besteuerung multinationaler Unternehmen führen.
Allerdings sollte dies nicht unterschätzt werden. Es geht ja nicht nur darum, Umstrukturierungen vorzunehmen, um Verlustvorträge zu vermeiden. Bevor eine Entscheidung getroffen wird, die das Ergebnis der von dieser neuen Maßnahme betroffenen Unternehmen ernsthaft beeinflusst, muss eine gründliche Analyse durchgeführt werden, die die Beweggründe für eine solche Maßnahme und die erwarteten wirtschaftlichen Vorteile berücksichtigt.
Es darf auch nicht vergessen werden, dass Transaktionen zwischen verbundenen Parteien immer zum Marktwert erfolgen müssen, da andernfalls - wenn die neuen Transaktionen infolge der Umstrukturierung nicht zu Marktbedingungen durchgeführt wurden - die Unternehmen der Steuergruppe Wertberichtigungen unterliegen.