Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Bereich Rundfunkunternehmen
Die spanische Kartellbehörde hat ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 2,79 Mio € gegen zwei Unternehmen (Sociedad de Artistas Intérpretes o Ejecutantes de España (SAIEE) und Asociación de Gestión de Derechos Intelectuales (AGDI)) wegen Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung bei der Verwaltung der Rechte des geistigen Eigentums im Bereich Rund-funkunternehmen verhängt. Nach Einschätzung der Kartellbehörde haben beide Unternehmen unterschiedliche Tarife für die Nutzung von Musik erhoben, je nachdem, ob es sich bei den Rundfunksendern um private oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen handelte, wobei nicht dem spanischen Verband des kommerziellen Rundfunks (Asociación Española de Radiodifusión Comercial (AERC)) angehörende Unternehmen diskriminiert wurden. Private, nicht dem Verband angehörende Sendeanstalten erfuhren gegenüber privaten, jedoch dem Verband angehörenden Unternehmen eine stärkere Benachteiligung, indem erstere bis zu 5fach höhere Tarife zu ent-richten hatten. Ebenso wurden bestimmten öffentlich-rechtlichen Sendern willkürliche Preisnachlässe gewährt. Nach Meinung der Kartellbehörde hat das sowohl von der SAIEE als auch von der AGDI angewandte diskri-minierende System die Wettbewerbsstruktur des Marktes der Rundfunk-unternehmen beeinflusst, indem ein eindeutiges Ungleichgewicht hinsichtlich der Kostentragung seitens der verschiedenen Unternehmen verursacht wurde, was ein in keinster Weise gerechtfertigtes Vorgehen darstelle. Ein Rechtsbehelf gegen den Beschluss der Kartellbehörde ist auf dem Verwaltungsrechtsweg nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit der Einlegung einer Anfechtungsklage vor der Audiencia Nacional (span. Gerichtshof) innerhalb einer Frist von zwei Monaten beginnend ab dem auf die Zustellung des Sanktionsbeschlusses folgenden Tag.