Ministerialentwurf zu Vorlagen für die Offenlegung der Jahresabschlüsse
Im Mai hat das spanische Justizministerium auf seiner Website den Ministerialentwurf für die Verordnung JUS/xxx/2021 veröffentlicht, mit der neue Vorlagen für die Offenlegung der Jahresabschlüsse der Unternehmen im Handelsregister genehmigt werden sollen.
Der Entwurf beinhaltet im Wesentlichen vier Neuerungen gegenüber den derzeit gültigen Vorlagen.
Die erste Neuerung bezieht sich auf die Verwendung eines einheitlichen elektronischen Formats (ESEF) für die Vorlagen zur Offenlegung der Jahresabschlüsse.
Die zweite Neuerung bezieht sich auf Details im Antragsformular für die Offenlegung bei denjenigen Gesellschaften, deren Jahresabschluss geprüft wurde. Mit dem Ziel, die vollständige und richtige Erhebung der Gebühren für die Tätigkeit als Abschlussprüfer, die den überwiegenden Teil der Finanzierung des Instituts für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung (ICAC) darstellt, zu gewährleisten, erweitert der Entwurf das Antragsformular um das Datum des Prüfungsberichtes, Angaben zur Art der durchgeführten Prüfung – freiwillig oder obligatorisch – und die ROAC-Nummer des Abschlussprüfers bzw. der Prüfungsgesellschaft.
Die dritte Neuerung bezieht sich auf die sog. nichtfinanziellen Informationen. Der Entwurf sieht die Darstellung der nichtfinanziellen Informationen als eigene Anlage getrennt vom Lagebericht vor, wobei aber die Zugehörigkeit der nichtfinanziellen Informationen zum Lagebericht weiterhin beibehalten werden soll.
Als vierte Neuerung wird in die Vorlagen für das Geschäftsjahr 2020 ausnahmsweise und vorübergehend das Beiblatt COVID 19 aufgenommen, mit besonderem Bezug auf die Auswirkungen des Alarmzustandes aufgrund der COVID-Pandemie in den Unternehmen.
Die Verordnung enthält drei Anhänge. Anhang I legt die Vorlagen für die Offenlegung der Jahesabschlüsse fest, Anhang II enthält die Beschreibung des Dateiformates und Anhang III definiert eine doppelte Fehlerkorrektur für Jahresabschlüsse, die auf Datenträgern vorgelegt werden.
Derzeit unterliegt der Ministerialentwurf der Prüfung durch den spanischen Verband der Grundbuch- und Handelsregister und das Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung (ICAC) und wurde noch nicht verabschiedet. Nach der Verabschiedung der Verordnung soll diese am Tag nach ihrer Veröffentlichung im spanischen Staatsanzeiger BOE in Kraft treten.
Der Ministerialentwurf ist auf der Website des Justizministeriums verfügbar: https://www.mjusticia.gob.es/es/AreaTematica/ActividadLegislativa/Documents/OM%20Modelo%20Dep%C3%B3sito%20Cuentas%20individuales-audiencia.pdf.