Messi unaufhaltsam innerhalb und außerhalb des Spielfelds
Wenige Leute wissen, dass im Jahr 2011 der Spieler des FC Barcelonas Lionel Messi die Registrierung einer Marke der Europäischen Union unter anderem für Sportbekleidung und Software-Computerspiele mit der folgenden Grafik beantragt hatte.
Anschließend, auch im Jahr 2011, hatten die Inhaber der älteren Marken MASSI gegen diese Anmeldung wegen vermeintlicher Verwechslungsgefahr aus der Ähnlichkeit zwischen den jeweils geschützten Zeichen und Waren/ Dienstleistungen geklagt. An erster Stelle gab das Europäische Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) den Inhabern der MASSI Marken Recht, so dass es die Anmeldung der Marke des argentinischen Spielers verweigerte, wahrscheinlich zur Freude von Cristiano Ronaldo, der bereits bis zu 5 verschiedene Marken beim EUIPO angemeldet hat.
Allerdings hat Leo Messi wieder einmal gezeigt, dass er nicht so schnell aufgibt und hat die Sache bis zum Ende gebracht, in einer Berufung vor dem Gericht der Europäischen Union, welches im letzten Monat April im Wesentlichen erklärte, dass die Popularität des Namens von Leo Messi es unwahrscheinlich macht, dass die Verbraucher nicht die Marke mit dem Spieler verbinden, da diese Marke ausgerechnet Sportbekleidung und Artikel zu schützen beabsichtigte. Daher kommt das Gericht zu dem Entschluss, dass, obwohl MESSI und MASSI sehr ähnliche Marken sind, es konzeptionelle Unterschiede zwischen ihnen gibt, so dass die visuellen und klanglichen Ähnlichkeiten neutralisiert werden, vor allem, da ein erheblicher Teil der Verbraucher den Begriff „Messi“ mit dem berühmten Fußballer verbinden und folglich den Begriff “Massi” konzeptionell anders wahrnehmen wird.
Dieser Fall zeigt die Bedeutung des konzeptionellen Aspekts einer Marke, da bei einem sehr hohen Grad von Ähnlichkeit zwischen zwei Marken, es unter Umständen zur Beseitigung der Verwechslungsgefahr führen kann.