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Lieferkettengesetz – Deutsch oder Europäisch?

31/03/2021
| Dr. Thomas Rinne, Lidia Minaya Moreno
Lieferkettengesetz – Deutsch oder Europäisch?

Gegenwärtig gibt es sowohl in Deutschland als auch auf europäischer Ebene Vorhaben, den Schutz der Menschenrechte in den weltweiten Lieferketten zu verbessern. Insbesondere sollen Kinder- und Zwangsarbeit verhindert werden. Gleichzeitig sollen aber auch Regelungen eingeführt werden, durch welche die Verwendung von gefährlichen Stoffen unterbunden wird. Dies dient dem Gesundheits- und Umweltschutz. In Deutschland gibt es inzwischen bereits einen vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf und es besteht die Absicht, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen, d.h. vor der Bundestagswahl im Herbst 2021.

Das Lieferkettengesetz soll gewährleisten, dass bestimmte Mindeststandards in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten, die Unterbindung von Zwangs- und Kinderarbeit sowie die Verwendung gefährlicher Stoffe in der gesamten weltweiten Lieferkette beachtet und durchgesetzt werden. Die Anforderungen sind in der Lieferkette nach Regelungen im eigenen Geschäftsbereich, bei den unmittelbaren Zulieferern und bei mittelbaren Zulieferern gestaffelt vorgesehen. Es gilt der Grundsatz, dass Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich sofort abgestellt werden müssen; bei Rechtsverletzungen durch unmittelbare Zulieferer muss darauf hingewirkt werden, dass solche in absehbarer Zeit beendet werden und bei mittelbaren Zulieferern sollen die Verpflichtungen der deutschen Unternehmen nur Anlassbezogen bestehen. Die Nichteinhaltung von Bestimmungen des Lieferkettengesetzes wird mit hohen Bußgeldern belegt sein, Unternehmen sollen bei Verstößen von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden können. Unmittelbare zivilrechtliche Rechtsfolgen werden Verstöße gegen das Gesetz allerdings nicht haben. Gleichwohl werden den Lieferverträgen sicherlich Vertragsstrafen für den Fall vereinbart werden, dass ein Zulieferer gegen die Prinzipien des Gesetzes verstößt. 

Das Gesetz soll am 01.01.2023 in Kraft treten und zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern gelten, ab 2024 soll es dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern anwendbar sein. 

Parallel zu dieser Entwicklung gibt es auf europäischer Ebene ein entsprechendes Vorhaben, das voraussichtlich in eine EU- Richtlinie münden wird. Allerdings ist mit einer europäischen Regelung zu den Lieferketten erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt zu rechnen, weshalb aus deutscher Sicht die Hoffnung besteht, dass das deutsche Gesetz die europäischen Überlegungen prägen können wird.

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