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Kritik an die Werbung der Investitionsverwaltungsgesellschaften

30/11/2015
Kritik an die Werbung der Investitionsverwaltungsgesellschaften

Die nationale Wertpapierkommission (CNMV) hat vor kurzem gegenüber den Investitionsverwaltungsgesellschaften bezüglich ihrer Werbung und Information starke Kritik geäussert. Die Kommission verlangt einige Än-derungen, um zu verhindern, dass die Investoren durch die Mitteilungen dieser Gesellschaften verwirrt werden. In den letzten Monaten hat die Kom-mission sowohl den Inhalt, als auch das Format dieser Mitteilungen über-prüft, die auf der Internetseite der Investitionsverwaltungsgesellschaften veröffentlicht werden. Aufgrund dieser Überprüfung konnte festgestellt werden, dass einige Mitteilungen geändert werden müssen. Um die Fehler der verschiedenen Mitteilungen zu beheben, hat die Kommsission einige Leitlinien entworfen, damit die betroffenen Gesellschaften ihre Mitteilun-gen auf ihrer Internetseite entsprechend anpassen. Folgende Mitteilungen hält die Kommisison, unter anderem, für fehlerhaft:

  1. Gesellschaften, die die positiven Aspekte hervorheben, ohne über die Risiken einer Investition in Fonds zu informieren. Diese Information erscheint gemäss der Gesetzgebung nicht ausreichend, da vorgeschrieben wird, dass zusammen mit dem potentiellen Gewinn auch die möglichen Risiken angegeben werden müssen;
  2. Gesellschaften, die als wichtigstes Element die Rentabilität der Investition hervorhebt. Diese Art von Mitteilung erfüllt nicht die Rechtsvorschriften, da vorgeschrieben wird, dass die Rentabilität nicht als wichtigstes Element hervorgehoben werden kann;
  3. Nutzung von Simulatoren oder Videos , um die potenzielle Rentabilität zu berechnen, die aufgrund der bestehenden Rentabilität berechnet werden kann. Diese Mitteilung verstösst gegen die Vorschriften, da die Information nicht enthalten darf, dass sich die künftigen Erträge aufgrund der in der Vergangenheit erwirtschafteten Erträge ergeben.
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